- Smartphones und persönliche Computer sind in Schweizer Gefängnissen verboten.
- Massnahmen gegen Handy- und Internetmissbrauch sind in den verschiedenen Anstalten unterschiedlich effektiv.
- Zur späteren Wiedereingliederung müssen Strafgefangene trotz Verboten den Umgang mit dem Internet lernen.
- Verschiedene Gefängnisse betreiben einen gemeinsamen Server, der den Insassen einen eingeschränkten Internetzugriff ermöglicht.
Im Januar hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu entscheiden, ob einem Gefängnisinsassen aus Litauen zu Unrecht der Zugang zum Internet verweigert worden war. Das Gericht gab der Klage des Mannes recht. Für eine generelle Pflicht, Strafgefangenen den Onlinezugang zu gewähren, sprachen sich die Strassburger Richter aber nicht aus. Auch Schweizer Gefängnisse sind in diesem Punkt restriktiv und schränken die Kommunikationsmöglichkeiten der Strafgefangenen ein.
«Wir befinden uns in einem Spannungsverhältnis», sagt der Sekretär des Strafvollzugskonkordats Nordwest- und Innerschweiz, Benjamin Brägger. Denn der späteren Wiedereingliederung der Strafgefangenen ist Rechnung zu tragen: «Wer über längere Zeit total isoliert ist, kann später kaum mehr integriert werden», so Brägger. Das Strafgesetzbuch garantiert den Insassen darum auch den Kontakt zur Aussenwelt .
Von Kanton zu Kanton verschieden
Doch dem stehen Sicherheitsbedenken gegenüber: «Wer unkontrollierten Zugang zu elektronischen Medien hat, könnte seine krummen Geschäfte auch aus dem Gefängnis heraus weiterführen», weiss Brägger. Darum dürfen Strafgefangene zum Beispiel keine Smartphones besitzen. Weil aber doch immer wieder solche Geräte ihren Weg hinter Gitter finden , arbeiten einige Anstalten mit Störsendern. Solche Massnahmen lassen den Schwarzmarkt-Wert eines Smartphones schnell von einigen hundert Franken auf Null sinken.
Das Gefängnis Lenzburg geht noch einen Schritt weiter und hat in jeder seiner 300 Zellen Sensoren eingebaut , die bis zu 1500 Franken kosten und versteckte Handys aufspüren. Damit nimmt Lenzburg eine Schweizer Vorreiterrolle ein. Kleineren Anstalten fehlen häufig die finanziellen und personellen Mittel, gezielt gegen Handy- und Internetmissbrauch vorzugehen. Die entsprechenden Standards seien im föderalistisch geprägten Strafvollzugssystem der Schweiz sehr unterschiedlich, stellt Brägger darum fest.
Ganz unterschiedlich sind auch die Methoden, um den Internetzugang im Rahmen von Aus- und Weiterbildungsprogrammen für Strafgefangene zu kontrollieren. In einigen Anstalten sind nur bestimmte Webseiten freigegeben. In anderen wird im Nachhinein kontrolliert, welche Inhalte ein Insasse abgerufen hat. Und nochmal woanders überwacht ein Aufseher die Insassen beim Zugriff aufs Internet.
Server mit Offline-Webseiten
Die Fachstelle Bildung im Strafvollzug (BiSt) ist im Auftrag der Kantonalen Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren zuständig für die Bildung in den Schweizer Gefängnissen. Zum Lehrplan der BiSt gehört neben Lesen, Schreiben und Mathematik auch der Umgang mit neuen Technologien, zum Beispiel dem Internet.
Dazu betreibt die BiSt seit 2010 einen eigenen Server , an den 20 Anstalten angeschlossen sind. Auf dem Server befinden sich neben Office- und Lernprogrammen auch verschiedene Webseiten, zum Beispiel zur Job- oder Wohnungssuche. Die Seiten sind entweder nur als Offline-Version verfügbar oder so eingerichtet, dass keine Links ins offene Internet weiterführen. Trotz dieser Einschränkungen können die Strafgefangenen lernen, sich im Internet zu bewegen.
Um den Insassen auch Zugriff auf die Wikipedia zu geben, bedient sich die BiSt der freien Kiwix-Software (siehe Kasten). Kiwix nutzt ein spezielles Dateiformat, mit dem der gesamte Datenbestand einer Webseite gespeichert wird und dann als Offline-Version zur Verfügung steht. Daran haben nicht nur Schweizer Gefängnisse Interesse: Kiwix wird auch in deutschen, französischen, italienischen, belgischen, kanadischen und amerikanischen Strafanstalten verwendet, wie Emmanuel Engelhart, der Entwickler der Software, sagt.
In den USA können die Gefangenen aber nicht auf sämtliche Artikel der Enzyklopädie zugreifen – um zu verhindern, dass sie das angeeignete Wissen für einen Ausbruchsversuch nutzen.