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Künstliche Befruchtung Für das Wunschkind ins Ausland

Für ein eigenes Kind mussten Tamara und Nicole Freiburghaus nach England reisen. In der Schweiz wird es ihnen verweigert.

In der Schweiz dürfen sich laut Gesetz nicht alle künstlich befruchten lassen. Zum Beispiel Singlefrauen, Homosexuellen oder nicht Verheirateten bleibt es verwehrt, künstlich nachzuhelfen. Darum zieht es viele dieser Menschen ins Ausland. So auch Tamara und Nicole Freiburghaus aus Thun.

Die zwei Frauen sind seit 6 Jahren ein Paar und wohnen gemeinsam im Kanton Bern. Ihr grösster Wunsch: ein Kind. Dafür sind sie nach England gereist, um Nicole mit einer fremden Samenspende in einer Klinik befruchten zu lassen.

Drei Samenspenden zur Auswahl

«Auch Tamara musste ihre Daten angeben und eine Blutprobe abgeben. Danach haben wir Samen von drei möglichen Spendern zur Auswahl erhalten», sagt Nicole. Und die Befruchtung mit dem fremden Samen hat geklappt. Heute halten sie strahlend die vier Monate alte Sophie in den Armen.

So rosig sah das Familienglück zu Beginn aber nicht aus: Bei Tamara herrschte Gefühlschaos. Mittlerweile können sich die jungen Frauen ein Leben ohne Sophie nicht mehr vorstellen. Ihre Tochter wird mit 18 Jahren, wenn sie möchte, ihren richtigen Vater kennenlernen können.

Weil Nicole und Tamara so gute Erfahrungen gemacht haben, denken die beiden bereits über ein zweites Kind des gleichen Samenspenders nach.

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