Christof Hatt kann es je länger, je weniger glauben. Sein Jeep steht seit einem Jahr mit Motorschaden in der Garage. Obwohl das Auto noch auf Garantie läuft, erhält Hatt statt einem reparierten Wagen von seiner Garage eine Betreibung über 24'000 Franken. Wie konnte es so weit kommen?
Ersatzmotor nicht lieferbar
Im Februar 2021 fährt Hatt seinen Jeep zur Garage Steinmann in Wädenswil, wo er den Wagen auch gekauft hatte. Ärger machte der Turbolader. Der Turbo saugt für den Motor Luft an und verhilft diesem zu mehr Schub. Unmittelbar nach der Reparatur bleibt der Wagen stehen. Der Garagist schleppt den Wagen ab und stellt in der Garage fest, dass der Motor defekt ist. Jeep Schweiz liefert einen Ersatzmotor. Nach dem Einbau bemerkt die Werkstatt, dass auch dieser Motor defekt ist. Seit Juni wartet Hatt auf den nächsten Ersatzmotor. Doch der kommt nicht. Bis heute.
Diese Motoren für den Jeep Cherokee kommen direkt aus den USA. Wegen der Pandemie leiden wir stark unter logistischen Schwierigkeiten.
Dafür verantwortlich, dass Hatt seit über einem halben Jahr auf einen neuen Motor wartet, ist Jeep Schweiz. Paolo Liistro von Jeep Schweiz sagt dazu: «Diese Motoren für den Jeep Cherokee kommen direkt aus den USA. Wegen der Pandemie leiden wir stark unter logistischen Schwierigkeiten.»
Kunde wird auf 24'000 Franken betrieben
Da sich die Reparatur nicht abzeichnet und Hatt das Vertrauen in die Garage verloren hat, möchte er sein Fahrzeug abholen und bei einer anderen Garage reparieren lassen. Doch der Garagen-Besitzer gibt den Jeep nicht heraus, ohne die Kosten vergütet zu bekommen. Er schreibt: «Auto Steinmann hat alles unternommen, um die Reparatur des Fahrzeuges voranzutreiben, da die Situation für beide Parteien belastend ist. Nach wie vor warten wir auf die Lieferung eines einwandfreien Motors, um die Reparatur abzuschliessen.» Obwohl Jeep Schweiz die Garantie übernimmt und der Garage die Kosten zurückvergütet, betreibt diese ihren Kunden für 24'000 Franken, darunter 3300 Franken Standplatzgebühr.
«Da der Kunde sein Rücktrittsrecht ausübt, darf der Garagist das Fahrzeug nicht zurückbehalten, er muss es herausgeben», erklärt Frédéric Krauskopf, Professor für Privatrecht an der Uni Bern, im Gespräch.