In der Schweiz liegt erstmals eine Liste aller historischen Gärten und Anlagen vor. Sie umfasst 30'000 Objekte auf privatem und öffentlichem Grund und ist in 20-jähriger Arbeit erstellt worden.
100 Laien und Fachleute waren seit 1995 an der Arbeit, um alle wichtigen Gärten und Parks aus der Zeit vor dem Jahr 1960 zu erfassen. Das gaben Vertreter von Icomos Schweiz und des Bundesamts für Kultur (BAK) im Garten des historischen Berner von Wattenwyl-Hauses bekannt.
Bern hat am meisten
Im Kanton Waadt sind kürzlich die letzten historischen Gärten erfasst worden, nun ist die Liste auf der Internetseite von Icomos Schweiz publiziert worden.
Sie zeigt, dass Bern der Kanton mit den meisten historischen Gärten und Anlagen ist: Er besitzt deren 6155. Brigitte Nyffenegger von der Icomos-Arbeitsgruppe Gartendenkmalpflege erklärt dies mit der grossen Zahl von Bauerngärten und Landsitzen in diesem Kanton.
Auch Tessin (4649), St. Gallen (3990) und Waadt (3278) haben viele historische Gärten und Parks. Am wenigsten sind es in Basel-Landschaft (78).
Nicht rechtsverbindlich
Angesichts des zunehmenden Siedlungsdrucks ist es laut Icomos und BAK wichtig, dass historische Gärten und Parkanlagen geschützt werden. Die neue Liste ist aber nicht rechtsverbindlich.
Icomos Schweiz und das BAK haben vor diesem Hintergrund einen Leitfaden mit dem Titel «Gartendenkmäler in der Planung» erarbeitet. Dieser wird nun an Behörden und Fachleute verschickt. Er soll aufzeigen, wie historische Gärten und Anlagen planerisch und rechtlich langfristig geschützt und erhalten werden können.
Gemäss diesem Leitfaden unterscheiden sich die Instrumente für den Schutz der Anlagen von Kanton zu Kanton. In vielen Kantonen ist ein Inventar die Voraussetzung für die Bezeichnung von historischen Gärten und Anlagen als «Denkmäler». Im Leitfaden ist auch von Schutzverfügungen und -verordnungen die Rede.
Schutz erst am Anfang
Laut Eduard Müller, dem Präsidenten der Icomos-Landesgruppe Schweiz, haben bereits einige Kantone aufgrund der Liste Inventare historischer Gärten aufgebaut, so etwa Uri. Der Schutz der historischen Gärten stehe dennoch in der Schweiz erst am Anfang.
Inventare von schützenswerten Gärten und Anlagen kennen laut dem neuen Leitfaden etwa die Städte Zürich und Lausanne. Im Zonenplan von Lausanne bilden die Gärten und Parks meist eigene Zonen.
Wird ein historischer Garten oder Park einem rechtsverbindlichen Inventar zugeordnet, kann dies laut Nyffenegger und Müller für den Besitzer Nutzungseinschränkungen bedeuten – aber auch Subventionen für den Erhalt der Anlage. Das sei genau gleich wie beim Gebäude-Denkmalschutz.