Zum Blättern
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Bild 1 von 10. Das Laub hat verschiedene Facetten: ästhetische, biologische, juristische und – für manch einen Organismus – auch kulinarische. Bildquelle: Keystone.
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Bild 2 von 10. Das Licht ist für die Photosynthese unerlässlich. Und die Photosynthese wiederum ist Grundlage für die Verfärbung der Blätter. Bildquelle: Keystone.
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Bild 3 von 10. Auch auf dem Boden liegend ist das Laub wertvoll: Es nährt Regenwürmer, und diese werden sodann von Igeln verspeist. Bildquelle: Keystone.
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Bild 4 von 10. Eine häufige Frage an den Rechtsexperten: Wer ist für die Entfernung fremden Laubs aus dem Garten zuständig? Bildquelle: Keystone.
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Bild 5 von 10. Skateboarder und Velofahrer können auf dem feuchten Laub ausrutschen. Es stellt sich dann die Frage, ob sich der Skater oder Velofahrer vernunftgemäss verhalten hat. Bildquelle: Keystone.
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Bild 6 von 10. Effizient, aber laut: Mit 115 Dezibel macht der Laubbläser mehr Lärm als ein Presslufthammer. Bildquelle: Keystone.
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Bild 7 von 10. Entspannter ist es, die Blätter von Hand zu entfernen. Bildquelle: Keystone.
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Bild 8 von 10. Lässt man das Laub liegen, zersetzt es sich mit der Zeit ohnehin von selbst. Bis dahin ist der Spass garantiert. Es erfreut domestizierte.... Bildquelle: Keystone.
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Bild 9 von 10. ...halbwilde... Bildquelle: Keystone.
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Bild 10 von 10. ...und wilde Wesen. Bildquelle: Keystone.
Dass Blätter die Farbe wechseln, hat mit dem Chlorophyll zu tun
Richtig: Denn verantwortlich für das Farbenspiel ist die Photosynthese, für die das Chlorophyll das zentrale Molekül ist. Thomas Boller, emeritierter Professor für Pflanzenphysiologie an der Universität Basel, erläutert den Prozess wie folgt: Die Eiweisse, in die das Chlorophyll eingebettet ist, werden abgebaut und deren Bestandteile (Aminosäuren) im Stamm und in den Wurzeln des Baums gespeichert.
Das Chlorophyll wird im Blatt auf diese Weise freigesetzt. In freier Form ist es für die Pflanzenzelle allerdings giftig. Deswegen wird es in verträgliche farblose Verbindungen umgewandelt. «Übrig bleiben im Blatt», so Boller, «die gelben und roten Farbstoffe, die vorher vom Grün quasi überdeckt wurden.»
Das Laub fällt nur deshalb, weil es die Jahreszeiten so vorsehen
Falsch: Auch aus «pragmatisch-praktischen Gründen fallen die Laubblätter vor Wintereinbruch zu Boden. Dazu Boller: «Die Blätter unserer Laubbäume sind relativ gross, aber dünn und fein. Würde sie der Baum nicht abwerfen, könnten Sturm und Schnee – wie sie hierzulande oft vorkommen – die Blätter beschweren, überfordern und letztlich ganze Äste abreissen.»
Auf der Erde ist das Laub zu nichts mehr nütze
Falsch: Auch die toten Blätter sind, einmal auf die Erde gefallen, ökologisch wertvoll. Denn sie bieten verschiedenen Bodenorganismen Nahrung. Wer sich davon überzeugen will, kann dies bei einem Nachtspaziergang im eigenen Garten tun. Boller: «Zündet man in der Nacht mit der Taschenlampe um sich, kann man Blätter sehen, die aufrecht aus dem Boden ragen und wackeln. Der Grund: In der Nacht kommen Regenwürmer aus dem Boden und ziehen das Laub in den Erdboden.»
Auch Pilze ernähren sich vom Laub. Regenwürmer und Pilze arbeiten wiederum den Menschen in die Hände. Die Pilze lösen die Blattstrukturen auf, so dass das Laub zur Biomasse und schliesslich zu Humus wird. Fressen hingegen Regenwürmer die Blätter, werden sie zu Regenwurmkot – auch dies eine Grundlage für eine gute und gesunde Erde.
Die Blätter schaden niemandem
Richtig: Denn im Rechtsfall ist ein Schaden nur schwer geltend zu machen. Was etwa das Laub im Garten betrifft, hält Hans Bättig, Rechtsanwalt in Bern, fest: «Wenn der Wind das Laub in den Garten weht, gilt dies kaum je als Eigentumsüberschreitung. Insofern ist der Gartenbesitzer selbst dafür verantwortlich, dass das fremde Laub aus seinem Garten entfernt wird.» Nur dann, wenn der Laubbefall extrem sei, habe der Gartenbesitzer eine Chanze zu klagen.
Heikler sind die Fälle, in denen ein Mensch auf einem belaubten Gehweg verunfallt. Hier gilt für Private und öffentliche Institutionen dasselbe: Besitzen Sie einen Gehweg, den andere beschreiten dürfen, müssen Sie dafür sorgen, dass dort niemand einen Unfall erleidet. Allerdings müssen sich die Benutzer ihrerseits vernunftgemäss verhalten, wenn sie den Weg beschreiten oder befahren. Solche Fälle sind laut Bättig durch «ein extremes Mass an Einzelfallgerechtigkeit bestimmt.» Das heisst: Die Gerichte schauen auf die Folgen. «Wird etwa jemand zum Invaliden, werden sie die Haftung erfahrungsgemäss strenger beurteilen.»
Laubbläser klingen zwar wie hysterisch gewordene Föhne, sind ansonsten aber harmlos
Falsch I: Laubbläser blasen mit bis zu 300 Stundenkilometern. Zum Vergleich: Der Sturm Lothar brachte es bei Spitzenböen «nur» auf 260
Stundenkilometer.
Falsch II: Benzinbetriebene Laubbläser weisen einen Schallleistungspegel von 115 Dezibel auf. Ein Schalldruckpegel am Ohr von 100 Dezibel ist nicht unüblich und wird durch die SUVA als gefährlich eingestuft.
Falsch III: Neben Laub wirbeln die Geräte auch Feinstaub, Schmutz, Allergene, Pilzsporen auf und schleudern schlimmstenfalls Darmbakterien, Parasiten und Viren aus Hunde- und Katzenkot durch die Luft. Bleiben die Partikel je nach meteorologischen Umständen längere Zeit in der Luft, kann dies für lungenkranke Menschen und Personen mit schwachem Immunsystem schädlich bis lebensgefährlich werden.
Falsch IV: Wird der Laubbläser mit normalem Benzin statt Gerätebenzin betrieben, wird der krebserregende Stoff Benzol ausgestossen. Laut der NGO Lunge Zürich ist die Emission bis zu hundert Mal grösser als bei Personenwagen.
Falsch V: Nicht zuletzt Käfer und andere Kriechtiere im Laub fallen einem Einsatz des Laubbläsers zum Opfer.