Auf Gérard Depardieu kommt nach einem Roller-Selbstunfall mit 1,8 Promille ein Strafprozess zu. Der 64jährige erschien am Dienstag nicht zu einer Anhörung für ein vereinfachtes Verfahren. Am Montagabend hatte der Filmstar noch beim Fussballverband Fifa in Zürich geweilt. Statt nach Frankreich reiste er nach Montenegro.
«Ich bin nicht vor dem Gericht geflüchtet und auch nicht vor der Justiz», rechtfertigte sich Depardieu. Die Reise nach Montenegro sei geplant gewesen, und er habe das Gericht in Paris darüber informiert.
Depardieu verspielt milde Strafe
Bereits im Dezember war eine Anhörung nicht zustande gekommen, weil der Schauspieler eine Verschiebung beantragt hatte. Diesmal hatte die Staatsanwaltschaft die Vertagung jedoch abgelehnt.
Bei dem damit gescheiterten vereinfachten Verfahren hätte die Staatsanwaltschaft im Gegenzug zu einem Schuldeingeständnis eine mildere Strafe anbieten können. Da Depardieu nicht erschienen ist, kommt es nun zu einem normalen Gerichtsverfahren.
Depardieu war Ende November mit 1,8 Promille in Paris mit seinem Roller gestürzt. In Frankreich sind maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut erlaubt.