Schlesischer Streuselkuchen ist zum grenzüberschreitenden Streitfall geworden. Weil der Begriff als geographisch geschützte Angabe nur für einen Teil Schlesiens in Polen eingetragen ist, muss sich das Gericht der EU damit beschäftigen.
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat in Brüssel Klage gegen den Eintrag der Bezeichnungen «Kolocz slaski» und «Kolacz slaski» eingereicht. Diese werden in amtlichen Veröffentlichungen mit «Schlesischer Streuselkuchen» übersetzt.
Der Verband befürchtet dadurch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen für deutsche Bäcker. Wann in der Sache entschieden wird, ist ungewiss. Der Markenschutz gilt nun für ein Gebiet, das auf die Woiwodschaft Opole (Oppeln) und Teile der Woiwodschaft Schlesien mit Katowice (Kattowitz) als Hauptstadt begrenzt ist. So steht es in einer EU-Verordnung. In der Geschichte war das Gebiet Schlesien viel grösser gefasst.