Die Facebook-Nutzer aus dem US-Bundesstaat Illinois werfen dem Unternehmen vor, «heimlich und ohne Einverständnis» ihre biometrischen Gesichtsdaten gesammelt zu haben. Die Forderungen der Kläger nach Schadenersatz seien «plausibel», erklärte der Richter. Summen nannte er aber nicht.
Die Klage dreht sich um die im Jahr 2010 gestartete Gesichtserkennung auf Facebook, die beim Einstellen neuer Fotos Namen von darauf abgebildeten Freunden vorschlägt. Das Programm dahinter wertete bereits veröffentlichte Bilder aus und glich sie mit den neuen ab. Facebook hat bislang verzichtet, diese Funktion in Europa und Kanada zu ermöglichen.
Nach Auffassung der Kläger verstiess das soziale Netzwerk gegen ein Gesetz in Illinois zum Schutz von biometrischen Daten. Biometrische Erkennungsmerkmale des Gesichts seien gesammelt, gespeichert und letztlich ohne Erlaubnis für Markierungsvorschläge auf Fotos verwendet worden, argumentieren ihre Anwälte.