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Panorama Tier im Recht – Orang-Utan erstreitet sich die Freiheit

Für gewöhnlich beschäftigen sich Gerichte nur mit Klägern, die einen zu 100% menschlichen Gencode haben. Nun drückte die argentinische Justiz ein Auge zu – und sorgte für einen tierischen Präzedenzfall.

Vom «Objekt» zur Rechtsperson: Menschenaffe «Sandra» hat einen kometenhaften Aufstieg hinter sich – und darf sich nach 20 Jahren Gefangenschaft auf die Freiheit freuen. Dies entschied ein argentinisches Gericht.

Ganz ohne menschliche Schützenhilfe war der Coup aber nicht möglich. Die Klage wurde von der Argentinischen Anwaltsvereinigung für Tierrechte (Afada) geführt.

Lebensabend im Regenwald

Sandra müsse eine «ungerechtfertigte Gefangenschaft» erleiden, so die Tierschützer. Zwar sei sie biologisch nicht identisch mit dem Menschen, aber emotional. Sie wäre in Freiheit glücklicher. Nach argentinischem Recht müsse der Orang-Utan mehr als eine Person denn als Sache angesehen werden.

Welche Auswirkungen das Urteil auf die Gesetzgebung und Rechtspraxis haben wird, ist offen. Die 1986 in einem deutschen Zoo geborene und 1994 nach Argentinien gebrachte 29-jährige Orang-Utan-Dame darf ihren Lebensabend in einem Schutzgebiet in Brasilien verbringen.

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