Stimmen aus Rapperswil
«Ich war gerade mit dem Znacht fertig, da gab es ein Donnern – und der Balkon lag unten.» Alfred Graf wohnt seit 25 Jahren in dem Mehrfamilienhaus in der Alten Jonastrasse in Rapperswil (SG), das am Mittwochabend Schlagzeilen machte.
Kurz vor 18.00 Uhr brach aus noch ungeklärter Ursache der Balkon im vierten Stock des Gebäudes ab und riss die drei unteren mit sich. Wie durch ein Wunder wurde niemand verletzt. Graf, der im unteren Stockwerk des Hauses wohnt, ist auch deshalb erleichtert.
Statiker vor Ort
Die Unfallstelle wird zurzeit von einem Statiker untersucht. Seine Erkenntnisse werden mit Spannung erwartet. Denn bis Mittwochabend gab es in dem Haus offenbar keine Hinweise darauf, dass mit dem Balkon etwas nicht stimmen könnte. «Ich habe nie etwas gemerkt», sagt Anwohner Graf.
Auch Gertraud Raimann, seine Nachbarin von oben, hat vorher nie etwas Verdächtiges bemerkt. Sie war zur Unfallzeit nicht in der Wohnung und erfuhr erst durch einen Anruf ihres Sohnes davon. Der Sommer auf dem Balkon ist auch für sie gelaufen. «Das ist wohl so», sagt sie mit gequältem Lachen.
Das gilt auch für die anderen Bewohner des Hauses, die ihre Balkone noch vor den Fenstern hängen haben. Auch diese sind zurzeit gesperrt – zu unsicher. Der Gutachter muss nun herausfinden, ob sie zusätzlich gesichert werden müssen.
Bei der Untersuchung dürfte helfen, dass die Hausverwaltung die Pläne des in den siebziger Jahren gebauten Hauses vorlegen konnte. «Auf diese Weise kann man überprüfen, ob beim Bau des Hauses richtig gerechnet wurde und ob dann richtig gebaut wurde», erklärt Thomas Vogel, Professor für Baustatik an der ETH, gegenüber «Schweiz aktuell». Mit dem Alter des Hauses muss der Unfall nicht zwangsläufig etwas zu tun haben. Stahlbeton halte in der Regel länger als 40 Jahre. «Man muss ihn aber unterhalten», so Vogel. «Von Zeit zu Zeit muss kontrolliert werden, ob alles noch in Ordnung ist.»
«Das ist längstens verjährt»
Die unversehrt davongekommenen Bewohner dürfte die Frage der Haftung interessieren. Planer und Architekten des vor mehr als 40 Jahren erbauten Hauses sind nicht verantwortlich. «Das ist längstens verjährt», so Vogel. Nun liege die Haftung beim Werkeigentümer. Da es sich im konkreten Fall um Stockwerkeigentum handelt, betrifft das die Bewohner oder ihre jeweiligen Vermieter.
Eine Strafuntersuchung wurde nach Angaben der Polizei bislang nicht eröffnet. Darüber wird letztlich die Staatsanwaltschaft entscheiden.