Am Geburtstag will man etwas Spezielles erleben – so nehmen sich viele Geburtstagskinder Zeit für einen Ausflug in die Berge oder einen Skitag im Schnee. Manche unternehmen auch etwas ganz Besonderes, etwas, das sie schon lange ausprobieren wollten. Andere wollen nur eines: Party machen. Dieses Verhalten erhöht das Unfallrisiko in der Freizeit, kommt der Unfallversicherer Suva zum Schluss.
Viele nehmen frei
«Die statistischen Auswertungen zeigen, dass sich an Geburtstagen das Freizeitunfallrisiko um zehn Prozent erhöht und das Berufsunfallrisiko um zehn Prozent verringert», sagt Peter Andermatt, Statistiker bei der Suva. Die Erklärung für das höhere Freizeitunfallrisiko am Geburtstag erscheint plausibel: Viele nehmen am Wiegenfest frei.
Das Suva-Datenmaterial zeigt weiter, dass vor allem dann mehr Freizeitunfälle passieren, wenn der Geburtstag auf einen Montag oder Freitag fällt. «Ein möglicher Grund dafür ist, dass viele Versicherte an diesen Tagen frei nehmen, um den Geburtstag ausgiebiger zu feiern und mit dem Wochenende zu verknüpfen», so Andermatt.
Dabei ereignen sich erstaunlich viele Unfälle beim Vorbereiten der Geburtstagsfeier. Schnittwunden durch Glas, Verbrennungen am Grill, Sturzunfälle beim Dekorieren oder eingeklemmte Finger sind einige Beispiele.
Alkohol, Übermut, Schlägereien
Oft passieren die Unfälle aber auch während der eigentlichen Party, wobei nicht selten Alkohol im Spiel sein dürfte. «Wir können dies aber nicht genau beziffern», betont Andermatt. Aufgrund der Unfallmeldungen sei Alkohol aber ein recht häufiger Faktor, immer wieder werde dies von den Verunfallten auf dem Unfallformular auch angegeben. Und: «Es gibt eine Dunkelziffer.»
Die Suva stellt anhand der Unfallmeldungen auch fest, dass es an Geburtstagen zu später Stunde immer wieder zu Sturzunfällen kommt, die durch leichtsinniges Verhalten provoziert werden. Auch Handgreiflichkeiten und Schlägereien, die Verletzungen nach sich ziehen, seien immer wieder Grund für eine Unfallmeldung. Verletzungen infolge von Schlägereien gelten als Unfälle.
Aber Achtung: Der Versicherer kann die Geldleistungen massiv kürzen, wenn es sich um Unfälle infolge einer Beteiligung an Raufereien und Schlägereien handelt. Ausnahme: Wenn der Verunfallte als Unbeteiligter oder bei Hilfeleistung für einen Wehrlosen durch die Streitenden verletzt wird.