Panorama - Wegen Facebook-Post: Til Schweiger muss vor Gericht
Eine Frau wirft dem Schauspieler vor, eine persönliche Nachricht von ihr samt seiner Antwort darauf auf seiner Facebookseite veröffentlicht zu haben. Die Klägerin sieht darin eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts.
Die Frau sieht ihr Persönlichkeitsrecht verletzt und verlangt Unterlassung.
Das Landgericht Saarbrücken habe für den Termin am 17. November das persönliche Erscheinen beider Parteien angeordnet, sagte ein Sprecher am Dienstag.
Auslöser des Ganzen: Die Saarländerin hatte Til Schweiger (53) nach der Bundestagswahl gefragt, ob er nun Deutschland verlassen werde – denn er habe ja vor der Wahl angekündigt, dies bei einem Einzug der AfD in den Bundestag tun zu wollen. Der Schauspieler habe ihr geantwortet: «hey schnuffi...! date!? nur wir beide!?» und die Konversation öffentlich gemacht.
Nach Angaben des Gerichtssprechers geht es der Klägerin nicht um «den Inhalt seiner Antwort, um diese Anzüglichkeiten, sondern alleine darum, dass ihre persönliche Nachricht öffentlich gemacht worden ist».
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