Gegen den 19jährigen besteht bereits ein provisorisches Einreiseverbot wegen Gefährdung der inneren Sicherheit. Zusätzliche Abklärungen hätten jetzt ergeben, dass von ihm eine Gefahr für das Land ausgehe, teilte das Bundesamt für Polizei (Fedpol) mit.
Ende Dezember trete das mehrjährige Einreiseverbot in Kraft. Seit Ende Juni bestand bereits ein provisorisches Einreiseverbot.
Einsprache möglich
Das Fedpol stütze sich auf die Erkenntnisse des Nachrichtendienstes des Bundes, hiess es. Bei der Gefährdung durch Terrorismus oder gewalttätigen Extremismus können die Schweizer Behörden eine solche Massnahme verfügen.
Der gebürtige Jordanier ist in der Schweiz ein anerkannter Flüchtling, er besuchte in Biel das Gymnasium. In Kenia wurde er im Juni wegen mutmasslicher Verbindungen zur somalischen Al-Schabaab-Miliz verhaftet. Die kenianische Polizei liess dann aber alle Anklagepunkte ausser der illegalen Einreise fallen.
Der Bieler Gymnasiast kann nun beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement Einsprache gegen das definitive Einreiseverbot erheben.