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Reizthema Drohnen Drohnen boomen – auch zum Leid von Vögeln und Wildtieren

Bislang gehörte der untere Luftraum den Vögeln. Modellflug- und Drachen-Piloten kamen den Tieren nur sehr selten in die Quere. Mit dem aktuellen Drohnen-Boom ändern sich nun die Verhältnisse.

Immer öfter dringen unbemannte Hobby-Flugobjekte in den Naturraum von Vögeln und Wildtieren ein. Sie können bei Vögeln und Wildtieren Stress auslösen und damit die Fortpflanzung verhindern. Die Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz, die Vogelwarte Sempach und der Schweizerische Drohnenverband haben deshalb ein Merkblatt für Drohnenpiloten erstellt.

Fliegen, wo keine Tiere sind

Piloten würden da beispielsweise darauf hingewiesen, dass Drohnenflüge in Wasser- und Zugvogelreservaten oder Jagdbanngebieten verboten sind, schreibt die Konferenz in einer Mitteilung. Und es wird empfohlen in übersichtlichen Orten zu fliegen, wo keine Vögel oder Wildtiere zu sehen sind.

Neue Technologie – neue Regeln

Dass das Thema als immer wichtiger erachtet wird, zeigt sich auch am Interesse der Wissenschaft. Die Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung (TA-SWISS) hat im März 2018 die erste Studie zu Drohnen in der Schweiz veröffentlicht.

Chancen und Risiken der neuen Technologie mögen von Betroffenen verschieden gewichtet werden. Einig ist man sich bezüglich der Dauerhaftigkeit des Phänomens. Die Studie kommt zum Schluss, dass «der Aufschwung der Drohnen signifikant ist, aber bezüglich ihrer Risiken in vielen Bereichen noch viele Fragen offen sind.»

Empfehlungen an den Gesetzgeber

Die Studie ist unter der Leitung der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) entstanden. Und sie mündet in ein Set von Empfehlungen:

  • Die gesetzlichen Grundlagen zur Beurteilung der technischen Sicherheit ziviler Drohnen und somit für die Erteilung von Fluggenehmigungen müssen überprüft werden.
  • Forschung und Dialog müssen gefördert werden, um ein Flugverkehrsmanagementsystem für autonome Luftfahrzeuge zu entwickeln.
  • Es muss ein nationales System zur Registrierung und Identifizierung von zivilen Drohnen eingerichtet werden.
  • Die Schweiz sollte internationale Spielräume ausschöpfen und als aktive Partnerin an den laufenden Diskussionen mitwirken.
  • Unter der Federführung des Bundesamts für Umwelt sollte die Frage der Schutzgebiete erörtert werden.
  • Der Bund sollte ein nationales Testgebiet fördern und unter Beteiligungen der Industrie finanzieren. Ferner sei der Dialog zwischen allen Beteiligten sicherzustellen.

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