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Aus dem Archiv: Vincent Lambert darf sterben
Aus Tagesschau vom 05.06.2015.
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Streit um Koma-Patient Mutter und Vater gegen den Rest der Welt

Nach der Einstellung der künstlichen Ernährung von Vincent Lambert ordnet ein französisches Gericht deren sofortige Wiederaufnahme an.

In Frankreich geht der Rechtsstreit um den Koma-Patienten Vincent Lambert weiter: Nachdem die zuständigen Ärzte der Uniklinik Reims die künstliche Ernährung des 42-jährigen Mannes am Montag beendet hatten, entschied ein Berufungsgericht in Paris in der Nacht auf Dienstag, es müssten wieder alle Massnahmen ergriffen werden, um den Patienten am Leben zu halten.

Eltern per E-Mail informiert

Das Pariser Gericht verwies in der Begründung seines Entscheids auf entsprechende Forderungen des UNO-Ausschusses zum Schutz der Rechte von Menschen. Am Montag hatten die Ärzte der Uniklinik in Reims die Ernährung Lamberts über Schläuche beendet. Dies geschah gegen den erbitterten Widerstand der Eltern, die für das Leben ihres Sohnes durch alle Instanzen gegangen waren – allerdings erfolglos.

Viviane Lambert umringt von Reportern mit Mikrofonen.
Legende: Viviane Lambert, Mutter von Vincent, wehrt sich mit allen Kräften gegen die Einstellung der künstlichen Ernährung ihres komatösen Sohnes. Reuters

Der Chef der Palliativmedizin in Reims hatte die Eltern Lamberts per E-Mail über das Ende der künstlichen Ernährung für ihren Sohn informiert. Dieser liegt seit einem Motorradunfall vor gut zehn Jahren in einer Art Wachkoma. Gleichzeitig würden Lambert «tiefgehend und kontinuierlich» Beruhigungsmittel verabreicht, schrieb der Arzt weiter.

«Das ist eine Schande, ein absoluter Skandal», sagte der Anwalt der Eltern am Montag. Lamberts Mutter und Vater hätten sich nicht einmal mit einem Kuss von ihrem Sohn verabschieden können. Die Mutter Viviane Lambert bezeichnete die Mediziner als «Monster» und «Nazis».

Seit mehr als zehn Jahren ohne Bewusstsein

Vincent Lambert ist seit einem Unfall 2008 querschnittgelähmt und kann nicht mehr sprechen. Da er laut einem Gutachten nicht bei Bewusstsein ist und sich sein Zustand nicht verbessern dürfte, stellten die Ärzte die künstliche Ernährung am Montag ein. Sie beriefen sich auf ein Gesetz von 2016, wonach die Behandlung beendet werden kann, wenn sie «unnütz und unverhältnismässig erscheint oder nur dazu dient, das Leben künstlich zu erhalten».

Höchste Richter stützen Ärzte

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Die Eltern Vincent Lamberts reichten gegen die Beendigung der künstlichen Ernährung ihres Sohnes noch am Montag erneut Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ein. Das Gericht wies diese bereits nach wenigen Stunden mit der Begründung ab, es gebe «keine neuen Elemente» in dem Fall. Das Gericht hatte in dem jahrelangen Rechtsstreit bereits zwei Mal gegen die Eltern entschieden, zuletzt Ende April. Zuvor hatte auch der Pariser Staatsrat als oberstes Verwaltungsgericht im Sinne der Ärzte geurteilt.

Die Eltern des früheren Krankenpflegers sind überzeugte Katholiken und hatten zuletzt Präsident Emmanuel Macron um Unterstützung gebeten. Der Präsident wies den Hilferuf am Montag ab. Es stehe ihm nicht zu, die Entscheidung der Ärzte aufzuheben, erklärte er. «Sie steht im Einklang mit unseren Gesetzen.» Mit einem Marsch zum Elyséepalast versuchten Unterstützer von Lamberts Eltern Macron am Abend doch noch zum Eingreifen bewegen.

Ehefrau und Geschwister für Abschaltung

Der Fall spaltet die Familie Lambert: Die Frau von Vincent sowie seine sechs Brüder und Schwestern befürworten das Ende der lebenserhaltenden Massnahmen. Sie berufen sich darauf, dass er sich stets gegen eine künstliche Verlängerung seines Lebens ausgesprochen habe. Die heute 73-jährige Mutter und der 90-jährige Vater dagegen wehren sich mit allen Mitteln gegen die Einstellung der künstlichen Ernährung ihres Sohnes.

Am Montag hatte sich auch Papst Franziskus in die Diskussion eingeschaltet. Per Kurzmitteilungsdienst Twitter erklärte er, das Leben aller Menschen solle «vom Beginn bis zu seinem natürlichen Ende» geschützt werden. Die Pressestelle des Heiligen Stuhls stellte die Äusserung ausdrücklich in Zusammenhang mit dem Fall Lambert.

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