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Technische Probleme Kanton Zürich gibt unfaire Bussen, weil Coronatestnachweis fehlt

Der Upload des Testnachweises auf die Webseite funktionierte nicht. Jetzt sollen Betroffene 200 Franken Busse zahlen.

Korrektur:

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In der Abmoderation zu diesem Beitrag reden wir fälschlicherweise von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich, die uns Antworten zukommen liess. Es war jedoch die Staatskanzlei des Kantons Zürich. Für diesen Fehler entschuldigen wir uns.

Davide S., Giovanni B. und Antonio S. arbeiten im gleichen italienischen Restaurant in Zürich. Und noch etwas haben sie gemeinsam: Sie alle wurden von Kanton Zürich mit 200 Franken gebüsst – unfairerweise.

Das ist passiert: Die Männer reisten über die Weihnachtstage zu ihren Familien nach Süditalien. Zuvor hatten sie sich in der Schweiz doppelt impfen lassen. Für die Rückreise anfangs Januar mussten sie einen negativen Test vorweisen und dazu ein Einreiseformular beim BAG hochladen. Die drei machten das ordnungsgemäss.

SMS für Upload kommt nicht an

Zurück in der Schweiz erhielten sie vom Kanton Zürich eine zusätzliche Mail-Nachricht. Das kantonale Contact-Tracing forderte die Jungköche auf, den Testnachweis aus Italien auf ihr Webportal zu laden. Sie wollten das zügig erledigen, doch daraus wurde nichts.

Ein technisches Problem machte Antonio S. zu schaffen: «Ich versuchte es mehrmals, es kam aber immer eine Fehlermeldung.» Er suchte Hilfe bei der Hotline, doch niemand antwortete. Und auch die anderen beiden Männer scheiterten beim Hochladen. Keiner von ihnen erhielt die nötige SMS, um den Prozess abzuschliessen. Sie beliessen es dabei und waren einige Tage später wenig erfreut, als eine Ordnungsbusse im Briefkasten lag. 200 Franken wegen Nicht-Einreichens der Testergebnisse.

«Kassensturz» ist an Ihrer Meinung interessiert

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Kanton Zürich: Keine Mahnung, sondern direkt eine Busse

«Kassensturz» weiss, die drei sind nicht die einzigen. Mitarbeiter der BAG-Hotline für Fragen zur Einreise berichten «Kassensturz», dass zahlreiche Betroffene aus dem Kanton Zürich wegen technischer Probleme beim Upload und wegen darauffolgender Bussen angerufen haben. Auch beim Ombudsmann des Kantons Zürich gingen deswegen Anfragen ein. Besonders störend: Der Kanton Zürich erteilt Bussen, ohne zuvor eine Mahnung zu verschicken.

Eine «Kassensturz»-Umfrage bei grossen Schweizer Kantonen zeigt, es geht auch anders. Die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Graubünden, Luzern und Solothurn verschickten erst einmal eine Mahnung, wenn das Einreichen im ersten Anlauf nicht funktionierte.

Text zwischen Anführungs- und Schlusszeichen
Legende: Stellungnahme der Staatskanzlei des Kantons Zürich SRF

Die Staatskanzlei des Kantons Zürich schreibt «Kassensturz»: «Im Sinne eines Service erinnert der Kanton Zürich Einreisende per SMS und E-Mail an ihre entsprechende Pflichten gemäss nationalem Epidemiengesetz. Wer diesen Pflichten dennoch nicht nachkommt, erhält ordnungsgemäss eine Busse.»

Weshalb nicht zuerst gemahnt, sondern gleich gebüsst wird, beantwortet die Staatskanzlei nicht. Sie schreibt auf Anfrage von «Kassensturz»:

«Jedoch werden diese Bussen für den fehlenden Nachweis eines COVID-Tests bei der Einreise erlassen, wenn die Gebüssten den Nachweis der Testeinreichung im Nachhinein erbringen.» Für die drei Köche eine gute Nachricht. Sie müssen die Busse nun nicht bezahlen.

Die wichtigsten Informationen zum Coronavirus:

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Kassensturz, 15.02.2022, 21:05 Uhr

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