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Diesel statt Benzin getankt – Motorschaden von 8500 Franken
Aus Espresso vom 16.06.2021. Bild: Keystone
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Teure Verwechslung Diesel statt Benzin getankt – Motorschaden von 8500 Franken

Wer den falschen Treibstoff getankt hat, sollte nicht mehr weiterfahren. Es kann sonst teuer werden.

Eine junge Frau aus Zürich leiht sich den VW Golf ihrer Schwägerin aus, um am Ostersamstag einen Ausflug in die Walensee-Region zu machen. In Zürich tankt sie noch schnell. «Wir waren spät dran», erinnert sie sich.

Unterwegs fällt ihr auf, dass der Motor nicht richtig auf Touren kommt und die Warnlichter leuchten. Sie hätten eine Werkstatt gesucht, seien aber wegen des Feiertags erst in der Region Sargans fündig geworden. Nach einer Strecke von mehr als 90 Kilometern.

Schaden von mehreren tausend Franken

In jener Garage stellt man schnell fest, wo das Problem liegt. Die Frau hatte aus Versehen Diesel statt Bleifrei-Benzin getankt. Die Mechaniker pumpen den Tank aus. Ein kleiner Rest Diesel bleibt.

Die Frau kann noch ein paar Tage weiterfahren. Als der Wagen Mühe bekommt, anzuspringen, fährt sie zur nächsten Garage. Dort stellt man einen schweren Motorschaden fest. Geschätzte Reparaturkosten: rund 8500 Franken.

Wer ist schuld?

Die junge Frau ist überzeugt, dass man sie in jener Garage am Ostersamstag falsch beraten hat, indem man sie habe weiterfahren lassen. Sie erwartet deshalb, dass die Garage einen Teil des Schadens übernimmt.

«Stimmt so nicht», heisst es bei der Garage gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso»: Die Empfehlung sei gewesen, dass sie ihren Wagen am besten stehenlasse und ihn zur nächsten VW-Vertretung transportieren lasse, um ihn dort auf allfällige Schäden abzuchecken.

Die Frau habe aber nach dem Auspumpen weiterfahren wollen, so einer der beteiligten Automechaniker. Man habe ihr deshalb gesagt, sie könne es versuchen – auf eigene Verantwortung. Deshalb sehe man auch keinen Grund, für den Schaden aufzukommen.

Zwei widersprüchliche Versionen. Einen schriftlichen Beleg gibt es nicht.

5000 Falschbetankungen pro Jahr

Klar ist: Das ist bei weitem kein Einzelfall. Man zähle pro Jahr etwa 5000 Fälle, bei denen falsch getankt wurde, heisst es beim TCS. Wenn es passiert: «Motor nicht starten oder nach Möglichkeit sofort anhalten, falls man die Falschbetankung erst während der Fahrt bemerkt», rät Erich Schwizer, Mobilitätsberater beim TCS.

Am besten sei es, wenn man dann einen Markenvertreter frage, wie man am besten vorgehe. Ob und wie stark der falsche Treibstoff dem Motor schade, hänge von seiner Menge ab, so Schwizer, und welcher Art die Verwechslung sei.

Benzin in einem Dieseltank habe in der Regel schwerwiegendere Folgen, wenn man danach weiterfahre. Denn Diesel habe spezielle Schmiereigenschaften. «Sie verhindern, dass die ultrapräzisen Bauteile im Hochdruck-Einspritzsystem von modernen Dieselmotoren blockieren.» Benzin wirke dagegen reinigend und zerstöre diesen wichtigen Schmierfilm im Dieseltank. Durch die Reibung könnten sich dann Späne im Treibstoffsystem bilden und für eine teure Reparatur sorgen.

Diesel im Benzin habe vielfach weniger schlimme Folgen. Das Gemisch werde unter anderem schlecht gezündet und der Motor könne ins Stottern kommen, erklärt der Experte. Bei empfindlichen Benzinmotoren und längerem Herumfahren könne es aber gleichwohl auch zu einem grösseren Motorschaden kommen.

Dass jemand Diesel in einen Benzintank einfüllt, passiere eher selten. Nicht zuletzt auch deshalb, weil der Diesel-Zapfhahn etwas breiter ist. Bei gewissen Benzinern lässt sich Diesel aber trotzdem einfüllen, wenn man den Zapfhahn an die Tanköffnung drückt.

Versicherungen zahlen nicht

Box aufklappen Box zuklappen

Wer nach einem Schaden wegen Falschtankens auf die Unterstützung der Versicherung zählt, wird sehr wahrscheinlich enttäuscht. «Unseren Erfahrungen zufolge übernehmen die Versicherungen solche Schäden in der Regel nicht», sagt Sarah Wahlen, Mediensprecherin des TCS. Denn Falschtanken werde als «unsachgemässe Bedienung» eingestuft. Auch das Auspumpen müsse man in der Regel selbst bezahlen. Was gewisse Versicherungen aber übernehmen, sei das Abschleppen des Autos in die nächste Werkstatt sowie die Heim- und Weiterfahrt. Ist das Fahrzeug nur geliehen, könnte es auch noch zu einer Schadenersatzforderung seitens des Fahrzeughalters kommen. Diese könnte die Person, die den Wagen geliehen hat, aber unter Umständen bei ihrer Privathaftpflicht-Versicherung anmelden, falls diese so einen Fall abdeckt.

Espresso, 16.06.2021, 08:13 Uhr

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