- Eine externe Untersuchung beim Radiotelevisione Svizzera (RSI) hat in fünf Fällen eine Persönlichkeitsverletzung bestätigt.
- Darunter ist jedoch kein Fall von Mobbing, Bossing oder sexueller Belästigung.
- Dies gaben unabhängige Juristinnen und Juristen heute an einer Medienkonferenz bekannt.
Die Juristinnen und Juristen haben gemäss den präsentierten Angaben insgesamt 39 bei der Mediengewerkschaft SSM eingegangene Beschwerden geprüft. Im November 2020 hatte Radiotelevisione Svizzera (RSI) eine externe Stelle eingesetzt, um diese Beschwerden zu untersuchen.
In fünf Fällen habe nach juristischen Gesichtspunkten eine «leichte bis mittelschwere Persönlichkeitsverletzung» stattgefunden, sagte Anwältin Raffaella Martinelli Peter vor den Medien. Davon betroffen seien drei Frauen und zwei Männer.
RSI-Direktor Mario Timbal kündigte Sanktionen an. Diese müssten jedoch zuerst mit dem SRG-Hauptsitz in Bern beziehungsweise mit Radio Télévision Suisse (RTS) in der Westschweiz abgeglichen werden. Bei RTS waren mehrere Beschwerden wegen sexueller Belästigung und Übergriffen eingegangen.
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