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Für eine Hypothek braucht es keine Unterschrift
Aus Espresso vom 25.05.2021. Bild: Keystone
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Vereinfachter Abschluss Für eine Hypothek braucht es keine Unterschrift

Um einen Hypothekar-Vertrag abzuschliessen, genügt eine mündliche Zusage. Das kann für Kunden teure Folgen haben.

Die langjährige Hypothek eines «Espresso»-Hörers läuft im Juni ab. Er beauftragte deshalb einen Vermittler, ihm ein günstiges Angebot zu suchen. Der Vermittler unterbreitete ihm eine Offerte für eine zehnjährige Festhypothek bei einer Kantonalbank.

«Ich habe dem Vermittler eine kurze E-Mail geschrieben, dass ich mit der Offerte einverstanden bin.» Dass er damit bereits die Hypothek abgeschlossen hat, war ihm zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst.

Weil er wissen wollte, ob er vor der Pensionierung noch einen Teil der Hypothek zurückzahlen sollte, liess er sich bei seiner Hausbank beraten. Diese unterbreitete ihm bei der Gelegenheit ein attraktives Angebot für seine Hypothek. «Ich schrieb dem Vermittler, dass ich sein Angebot nicht mehr in Anspruch nehmen möchte», erzählt der Hörer.

«Dann kam postwenden die Antwort, dass ich die Hypothek bereits rechtsgültig abgeschlossen hätte.» Aus dem Vertrag könne er nur aussteigen, wenn er eine Vorfälligkeitsentschädigung von mehreren tausend Franken bezahlen würde.

Immer wieder Fälle beim Bankenombudsman

Marco Franchetti ist Schweizer Bankenombudsman. Er sagt, auch bei ihm würden ab und zu Fälle landen, bei denen Kundinnen und Kunden – ohne es zu wissen – eine Hypothek abgeschlossen hätten. «Da das Gesetz keine besondere Form für eine Hypothek vorsieht, kann sie auch mündlich abgeschlossen werden. Es braucht dafür keine Unterschrift.»

Mündliche Abschlüsse kämen vor allem vor, wenn eine ablaufende Hypothek verlängert werden müsse, sagt Franchetti. Meist würde der Berater oder Beraterin den Kunden anrufen und ihm ein neues Angebot unterbreiten. Wer dazu ja sagt, hat bereits eine Hypothek abgeschlossen. Darum sei es wichtig, dass sich die Kunden nicht unter Druck setzen liessen und ganz klar sagen würden, dass sie noch andere Angebote prüfen würden.

«Wenn es zum Streit kommt, und die Bank behauptet, es sei ein Vertrag zustande gekommen, dann muss sie das auch beweisen», sagt der Ombudsman. Das sei natürlich bei mündlichen Abmachungen schwierig, weil es keine Zeugen gebe. Solche Fälle landen dann beim Ombudsman oder vor Gericht.

Espresso, 25.05.2021, 08:13 Uhr

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