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Handwerker zwischen Stuhl und Bank
Aus Kassensturz vom 15.02.2022.
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Vorruhestand Handwerker zwischen Stuhl und Bank

Vorsicht bei Vorruhestandskassen: Der Traum von einer frühzeitigen Pensionierung ohne Einbussen kann platzen.

Rund 150'000 Arbeiterinnen und Arbeiter sind einem Vorruhestandsmodell (VRM) angeschlossen. Vor allem solche aus Branchen, wo die tägliche Arbeit auf die Knochen geht. Zum Beispiel das Bauhauptgewerbe, Malerinnen und Gipser oder das Autogewerbe im Wallis kennen solche Kassen. Sie sollen ermöglichen, dass die Arbeitnehmenden vor dem eigentlichen Pensionierungstermin aufhören können zu arbeiten. Und die Zeit bis zur Pensionierung überbrückt die Kasse mit Lohn, AHV und Pensionskassenbeiträgen. So entstehen keine Lücken bei den Beiträgen. In diese Kassen zahlen Arbeitnehmende und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ein. Die Abgaben sind obligatorisch und im jeweiligen GAV geregelt.

Die Praxis hält manche Überraschung bereit

Was in der Theorie wunderbar tönt, hat in der Praxis aber manchmal Haken und Ösen. Das Beispiel von Albin T. aus Visp zeigt: Macht die eigene Pensionskasse nicht mit und akzeptiert die Gelder aus der Vorruhestandskasse, dann wird der Arbeitnehmer frühpensioniert – ob er will oder nicht.

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Faktisch heisst das dann, dass er zwar drei Jahre mehr bekommt als vorher – Frühpension und Geld aus der Vorruhestandskasse – aber spätestens mit 65 ist es dann vorbei mit dem Geldregen. Da PK-Beiträge und -Jahre fehlen, reduziert sich die jährliche Rente; bis ans Lebensende. Im Fall von Albin T. sind das über 4600 Franken pro Jahr.

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Und auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers kann das für die Arbeitnehmerin eine einschneidende Sache sein. Denn: Meldet der Arbeitgeber seinen neuen Angestellten bei einer neuen Vorruhestandskasse an, beginnt für diesen alles wieder auf Feld 1. Und weil die Bedingungen bei VRM oft auch eine Mindest-Anstellungszeit vorsehen, wird er gar nie mehr in den Genuss der Leistungen kommen. Einzahlen müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmender aber trotzdem. So steht es in den jeweiligen Gesamtarbeitsverträgen. Kommt hinzu: Die Gelder und Ansprüche aus der bisherigen Vorruhestandskasse sind bei einem Wechsel dahin. Gerade bei älteren Arbeitnehmenden besteht so die Gefahr, dass sie zwischen Stuhl und Bank fallen. Denn: Mit 60 Jahren schauen Stellensuchende nicht mehr auf die Branche des Arbeitgebers. Sie sind froh, haben sie eine neue Stelle.

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Frühzeitig auf die Pension vorbereiten

Vorruhestandsmodelle sind grundsätzlich eine gute Sache. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren davon. Und vielen ermöglichen die VRMs nach Jahren harter Arbeit früher in Pension, in Vor-Pension zu gehen. Aber: Fallstricke und Stolpersteine auf dem Weg dorthin können zum Straucheln führen. Es gilt deshalb, dass sich Arbeitnehmende frühzeitig mit ihrer (Vor-)Pensionierung auseinandersetzen – und auch mal dem eigenen Arbeitgeber ein paar Fragen stellen.

Kassensturz, 15.02.2022, 21:05 Uhr

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