18- bis 25-jährige Erwachsene in Ausbildung müssen bei einem Spital- oder Klinikaufenthalt den Beitrag ans Essen nicht bezahlen. Das sind 15 Franken pro Tag. Dasselbe gilt für Kinder.
Ein Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» erfährt nur durch Zufall von dieser Regelung im Gesetz. Ein Nachbar, dessen Tochter ebenfalls einen längeren Klinikaufenthalt hinter sich hatte, erzählt ihm davon.
Vater fordert Hinweis auf Leistungsabrechnungen
Daraufhin kontrolliert der Mann die Leistungsabrechnungen der Krankenkasse CSS. Er merkt, dass er fast 3500 Franken Spitalbeiträge bezahlt hat, obwohl seine Tochter noch studiert. Er fordert daraufhin das Geld zurück. Allerdings werden ihm die knapp 3500 Franken erst nach einem längeren Hin und Her erstattet.
CSS-Sprecherin Isabelle Tasset sagt dazu: «Zu diesem Fall müssen wir leider feststellen, dass unsere interne Kommunikation nicht ausreichend war. Wir entschuldigen uns dafür.»
Der Familienvater vermutet, dass er kaum der Einzige sei, der fälschlicherweise Spitalbeiträge für seine Tochter in Ausbildung bezahlt hat. Die entsprechende Regelung sei zu wenig bekannt. Und er bemängelt, dass die CSS auf den entsprechenden Abrechnungen keinen Hinweis angebracht habe, dass für junge Erwachsene in Ausbildung der Spitalbeitrag entfalle. Aufgrund der Rückmeldung des «Espresso»-Hörers und von anderen Kunden will die CSS dies nun ändern. Die Information zuhanden der 18- bis 25-Jährigen in Ausbildung soll verbessert werden.
BAG: Versicherer müssen Ausbildungsstatus erfragen
Das BAG schreibt auf Anfrage von «Espresso», es habe keine Informationen, welche Summe an Spitalbeiträgen von jungen Versicherten fälschlicherweise bezahlt werde. Es habe diesbezüglich aber auch keine Reklamationen erhalten. «Die Schwierigkeit in diesem Bereich besteht darin, dass sich der Status des Versicherten (in Ausbildung – nicht/nicht mehr in Ausbildung) sehr schnell ändern kann und die Versicherten manchmal vergessen, ihren Versicherer darüber zu informieren», so das BAG.
Bei der Aufnahme eines jungen Erwachsenen müsse die Krankenkasse fragen, ob er sich in Ausbildung befinde und einen entsprechenden Nachweis verlangen. Sie muss die Versicherten auch auf ihre Pflicht hinweisen, unverzüglich über die Änderung ihres Ausbildungsstatus zu informieren. Grundsätzlich ist diese Information also eine Bringschuld der jungen Versicherten. Andererseits sollten die Krankenkassen junge Erwachsene aber auch prominenter über die Spitalbeiträge informieren, als dies die CSS bisher getan hat. Denn es ist anzunehmen, dass dieses Wissen wenig verbreitet ist.
Eine Umfrage von «Espresso» unter den zehn grössten Krankenkassen zeigt, dass viele einen solchen Hinweis bereits heute auf den Leistungsabrechnungen anbringen oder dies im Jahr 2022 einführen wollen. Auffällig die KPT: Weil davon auszugehen sei, dass viele 18- bis 25-Jährige noch in Ausbildung seien, erlässt sie dieser Altersgruppe die Spitalbeiträge generell.