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Wie Roggenbrot und Alpkäse Pferdefleisch jetzt offiziell «kulinarisches Erbe der Schweiz»

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Aus dem Archiv: Essen Sie Pferdefleisch?
Aus Einstein vom 15.04.2015.
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Pferde zu essen erzeuge Kontroversen, «vergleichbar mit gesottenen Hunden oder Katzen», schreibt der Verein, der das Inventar betreibt. Insgesamt umfasst das Inventar über 400 Produkte. Darin befinden sich etwa auch Salz, Glarner Alpkäse, Walliser Roggenbrot, Tirggel, Rheintaler Ribelmais oder die St. Galler Bratwurst.

450 Gramm Pferdefleisch pro Kopf und Jahr

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In der Schweiz werden gemäss Angaben des Bundes rund 50 Kilogramm Fleisch pro Kopf und Jahr gegessen. Davon entfallen etwa 450 Gramm auf Pferdefleisch. Nur ein Zehntel davon stamme von einheimischen Pferden, schreibt der Verein Kulinarisches Erbe der Schweiz. Der Rest werde importiert. Pferde werden im Gegensatz zu Schweinen oder Kälbern nicht gemästet. 2013 war ein Skandal bekannt geworden: Die Schweiz hatte Pferdefleisch aus den USA, Kanada, Mexiko und Argentinien importiert, das aus quälerischer Haltung stammte.

Das Pferdefleisch nimmt im Inventar aufgrund seiner Geschichte eine besondere Stellung ein. Diffuse Tabus seien mit dem Konsum von Pferdefleisch verwoben, schreibt der Verein. Doch letztlich seien es wirtschaftliche Gründe gewesen, die Pferde vor dem Metzger verschont hätten: Ein Pferd fresse mehr als ein Rind, verwerte das Futter schlechter und verbrauche mehr Energie. Um das Futter aufzuwiegen, bringe es mehr als Reit- und Zugtier für zivile und militärische Zwecke. «Jahrhundertelang war das Pferd zu wertvoll, um auf der Schlachtbank zu landen.»

Einst nur in der «Rossmetzg» zu haben

Mit der Französischen Revolution sei das Verbot verschwunden. Im Jahr 1866 habe Frankreich den Verzehr von Pferdefleisch erlaubt, die Schweiz folgte. Da Pferdefleisch bald billiger geworden sei als Rindfleisch, hätten Täuscher das Fleisch falsch deklariert. Folglich habe Pferdefleisch bis ins Jahr 1995 nur in speziellen Lokalen verkauft werden dürfen, die als «Rossmetzg» bezeichnet wurden.

Das Inventar des kulinarischen Erbes der Schweiz ist vom Bund initiiert worden. Damit ein Produkt aufgenommen wird, muss es unter anderem mindestens eine Generation weitergegeben worden und seit 40 Jahren durchgehend hergestellt worden sein.

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