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Parteienfinanzierung Grosser Rat will keine Pflicht zur Offenlegung von Parteispenden

Der Grosse Rat will keine Offenlegung von Parteienspenden nach Schwyzer Vorbild. Das Parlament schickt eine SP-Motion für eine entsprechende Gesetzesänderung mit nur einer einzigen Stimme Differenz bachab.

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Keine Pflicht zur Offenlegung von Parteispenden
aus Regionaljournal Basel Baselland vom 07.06.2018.
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Der Motionär verlangte von der Regierung einen Ratschlag für eine Gesetzesänderung für eine Offenlegungspflicht für grössere Spenden in Wahl- und Abstimmungskämpfen. Er verwies auf Initiativen, die in Schwyz und Freiburg angenommen wurden sowie auf bestehende Offenlegungsregelungen in Tessin, Genf und Neuenburg.

Äusserst knapper Entscheid

Konkret sollten gemäss Motionstext Spenden von juristischen Personen ab 1'000 Franken und von natürlichen Personen ab 5'000 Franken pro Jahr öffentlich deklariert werden. Dasselbe hätte gelten sollen für Abstimmungs- und Wahlkampfbudgets ab 10'000 Franken.

Am Ende reichten die Stimmen der geschlossenen Linken nicht: Der Vorstoss scheiterte mit 47 gegen 48 Stimmen, bei einer Enthaltung. Die Rechte pochte etwa auf Persönlichkeitsrechte; anonym zu spenden müsse einer Person möglich sein.

Nationale Vorlage hängig

Auf nationaler Ebene ist eine Transparenz-Initiative hängig; sie war im Herbst eingereicht worden. Im Baselbiet war eine Transparenz-Initiative der Juso - mit denselben Limiten wie in der baselstädtischen SP-Motion - 2016 an der Urne abgelehnt worden.

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