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Parteiisches Gutachten? Schwere Vorwürfe gegen Solothurner Kesb

Worum geht es? Ein Paar aus dem Kanton Solothurn streitet schon seit über 6 Jahren um das Sorgerecht für seine zwei Kinder. Weil sich die beiden nicht einigen konnten, gab die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Thal-Gäu/Dorneck-Thierstein ein Gutachten bei der Solothurner Spitäler AG in Auftrag. Gemäss diesem Gutachten erhielt die Mutter das alleinige Sorgerecht. Aktuell hat der Vater seine Kinder schon seit Monaten nicht mehr gesehen, gegen ihn wurde ein Kontakt- und Rayonverbot verhängt.

Was ist an diesem Streit speziell? Wie der «Tagesanzeiger» in seiner heutigen Ausgabe berichtet, bestehen erhebliche Zweifel am Gutachten. In der Zeitung kommen Experten zu Wort, welche das Urteil der Solothurner Spitäler AG heftig kritisieren. Es sei nicht objektiv, enthalte groteske Empfehlungen und fachliche Mängel, heisst es.

Abgesehen vom Inhalt des Gutachtens ist die Konstellation speziell: Die Anwältin der Mutter war, als dieses Gutachten erstellt wurde, Vizepräsidentin des Verwaltungsrates der Solothurner Spitäler AG. Also: Ein Arzt der Solothurner Spitäler AG verfasste ein Gutachten über die Klientin der Vizepräsidentin des Verwaltungsrates der Solothurner Spitäler AG. Und dieses Gutachten fiel sehr zu Gunsten der Klientin der Vizepräsidentin des Verwaltungsrates der Solothurner Spitäler AG aus.

Was sagt das Bundesgericht dazu? Das Bundesgericht hat sich mittlerweile schon zweimal mit diesem Fall beschäftigt und beide Male ist der Vater abgeblitzt. Zum einen hält das Bundesgericht das Gutachten der Solothurner Spitäler AG für «sorgfältig und umfassend», und zwar so, dass darauf abgestützt werden könne. Zum anderen urteilte das Bundesgericht, dass der Vater seine Kritik punkto Befangenheit des Gutachters allerspätestens in seiner Beschwerde an das Verwaltungsgericht hätte vorbringen müssen.

Was sagt der Kanton Solothurn dazu? Claudia Hänzi, Leiterin des Amtes für Soziale Sicherheit des Kantons Solothurn, gibt zu Bedenken, dass jede Partei im Verlauf eines Verfahrens Gelegenheit hat, sich zum Gutachter zu äussern. «Die geschieht, weil eine Behörde nicht allwissend ist.» Sie gehe davon aus, dass die Verbindung zwischen der Anwältin der Mutter und der Solothurner Spitäler AG bei den Behörden schlicht nicht bekannt gewesen sei. Hätte es denn etwas geändert, wenn man von dieser Verbindung gewusst hätte? Hänzi sagt: «Davon bin ich überzeugt, ja.»

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