Der St. Galler Rechtsanwalt und Universitätsrat Patrick Stach ist in den letzten Tagen in die Kritik geraten. Die Anwaltskammer des Kantons St. Gallen büsste ihn in einem Disziplinarverfahren wegen Verstoss gegen das Anwaltsgesetz. Kritikpunkt war unter anderem die Honorarforderung in einem Erbrechtsfall. Stach hatte über 400'000 Franken Honorar, umgerechnet 900 Franken pro Stunde für seine Arbeit verlangt. Das Bundesgericht wies die Beschwerde Stachs gegen die Busse von 10'000 Franken ab.
Als Universitätsrat tragbar?
Weil Patrick Stach auch Mitglied des Universitätsrats ist, fordern Politiker seinen Rücktritt. Dieses Geschäftsgebahren sei nicht vereinbar mit dem Engagement im Universitätsrat. Dazu meint Patrick Stach gegenüber Radio SRF, dass demnächst ein Gespräch mit den Franktionen des St. Galler Kantonsrats stattfinde. Der Kantonsrat wählt im Juni den Universitätsrat.
Der Fall hat nichts mit der Uni St. Gallen zu tun, sondern ist eine private Sache zwischen meiner Kanzlei und der Klientin.
Stefan Kölliker, Präsident des Universitätsrats und St. Galler Bildungsdirektor will in der Frage, ob Stach für den Universitätsrat noch tragbar ist, «weitere Abklärungen» treffen.
Es wird sich zeigen, ob Bedarf besteht, dass ein Regierungsgeschäft angemeldet und wirklich formell Beschluss gefasst werden muss.
Patrick Stach beruft sich in seiner Rechtfertigung auf das Anwaltsgeheimnis. In einer Medienmitteilung drückt er «sein Bedauern» über das Geschehene aus und appelliert an eine «ganzheitliche Beurteilung dieses Einzelfalls». Er könne die Reaktionen nachvollziehen. Allerdings sei er überzeugt: «Wer den Fall kennt, sieht die Geschichte anders.»
Patrick Stachs Klientin, die seit Jahren von Sozialhilfe gelebt hatte, zeigte den Anwalt Mitte 2017 wegen seiner Honorarfoderungen bei der Anwaltskammer an. Diese eröffnete ein Disziplinarverfahren gegen Patrick Stach und büsste ihn mit 10'000 Franken. Stach focht den Entscheid erfolglos durch alle Instanzen an.
SRF 1, Regionaljournal Ostschweiz, 17:30 Uhr