Die Angestellten des Kantons Thurgau können sich mit 63 pensionieren lassen. Ab 2020 soll sich das ändern. Die Pensionskassenkommission der Pensionskasse Thurgau hat beschlossen, die Zusatzrente stufenweise aufzuheben. Das Zielalter wird neu auf 65 gesetzt.
Die Zusatzrente der Thurgauer Pensionskasse, die ab dem 63. Altersjahr bis zum AHV-Alter ausgezahlt wird, ist eine von allen Kantonsangestellten finanzierte Leistung. Diese wird allerdings sehr individuell genutzt. Die Pensionskasse sieht darin eine Belastung der Solidarität, wie sie am Montag mitteilt und damit ihren Entscheid begründet.
Wer sich dennoch früher pensionieren lassen möchte, kann vorgängig individuell mehr einzahlen. Diese Möglichkeit wird mit der nächsten Reglementsrevision umgesetzt.