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Blick von oben in den Landratssaal
Legende: Der Landrat beugt sich über das umstrittene Personalgesetz. zVg Landeskanzlei BL

Personalgesetz Staatspersonal soll vor Kündigungen geschützt bleiben

Das Baselbieter Parlament will den besonderen Kündigungsschutz für das Staatspersonal beibehalten. Dafür hat sich das Parlament allerdings nur knapp ausgesprochen. Eine endgültige Entscheidung fällt der Landrat in einer zweiten Lesung.

Im Kanton Baselland soll das Staatspersonal auch in Zukunft einen besonderen Kündigungsschutz geniessen. Das Parlament hat sich äusserst knapp, mit 42 gegen 41 Stimmen, gegen die entsprechende Änderung des Personalgesetzes ausgesprochen.

Die Baselbieter Regierung und die zuständige Personalkommission wollten den Kündigungsschutz der Privatwirtschaft anpassen. Massgebend sollte dabei das geltende Schweizerische Obligationenrecht sein.

Diesen Weg unterstützte im Rat die FDP. Es ginge nicht darum, ein «Hire and Fire»-System einzuführen, betonte FDP-Landrat Balz Stückelberger. Davor schütze das Obligationenrecht genügend.

Wir wollen kein «Hire and Fire» einführen, der Kündigungsschutz im Obligationen-Recht ist ein guter Schutz.
Autor: Balz Stückelberger Landrat, FDP

Es müsse möglich sein, Staatangestellte loszuwerden, die ihre Leistung nicht bringen, meinte auch FDP-Landrätin Andrea Kaufmann. Dafür müsse der heutige Kündigungsschutz aufgeweicht werden.

Die Ratslinke hielt nicht viel davon. Ein Aufweichen des Kündigungsschutzes führe nur zu einer Demotivation von Staatsangestellten, sonst nichts, warnte Jürg Wiedemann (GU).

Ein Aufweichen des Kündigungsschutzes führt zur Demotivation von Staatsangestellten und bringt sonst nichts.
Autor: Jürg Wiedermann Landrat (GU)

Unterstützung erhielt die Ratslinke von der CVP. Die Staatsangestellten seien häufig exponiert und bräuchten deshalb auch einen besonderen Schutz. «Wie soll ein guter Beamte definiert werden?» fragt dazu Pascal Ryf.

Mit einem Zufallsmehr von nur einer Stimme Unterschied entschied am Ende der Landrat, den heutigen Kündigungsschutz weitgehend beizubehalten und das Personalgesetz in diesem Punkt nur marginal zu ändern: Statt die Kündigungsgründe abschliessend aufzuzählen, sollen diese neu beispielhaft für mögliche Kündigungsgründe stehen. Einen endgültigen Entscheid fällt das Parlament in einer zweiten Lesung.

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