Das Park Hotel plant für seine Angestellten einen Neubau mit 17 Wohnungen. Nachbarn bekämpften das Projekt mit Einsprachen.
Nun hat das Kantonsgericht Luzern eine Beschwerde gegen die kommunale Baubewilligung gutgeheissen, wie es am Dienstag mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.
Beschwerde teilweise gutgeheissen
Das Baugrundstück befindet sich in unmittelbarer Nähe zu einem denkmalgeschützten Bauernhaus aus dem 15. Jahrhundert. Nach Erkenntnis des Kantonsgerichtes beeinträchtigt der Neubau das Bauernhaus nicht. Massgebend für die Unterschutzstellung sei nicht die Umgebung, sondern das Gebäude selber gewesen, teilte das Gericht mit. Dieser Punkt der Beschwerde werde deswegen abgewiesen.
Gutgeheissen wurde aber die Beanstandung der geplanten Nutzungsmasse. Der Gemeinderat habe die Bewilligung nach dem alten Baugesetz erteilt und die neuen Bestimmungen zur Überbauungsziffer im Planungs- und Baugesetz nicht berücksichtigt, teilte das Kantonsgericht mit. Dies gelte es nun nachzuholen.