Normalerweise werden Pfarrer in stiller Wahl gewählt. Im Fall des Kandidaten der Riehener Pfarrei St. Franziskus ist das nicht so. Dort verlangen 132 Pfarreimitglieder, dass sich der Mann an der Urne bestätigen lassen muss. Hintergrund ist seine Vergangenheit: Vor sechs Jahren wurde er im Kanton Thurgau wegen sexuellen Handlungen mit einem knapp 16jährigen verurteilt. Der Mann war damals Pfarrer. Nach einem Massagekurs gab er dem Jugendlichen eine Fussmassage. Dafür ist er gebüsst worden.
Urnengang im nächsten Jahr
Marie Christine Fankhauser, Vizepräsidentin der Pfarrei in Riehen erklärt auf Anfrage, man suche nun das Gespräch mit dem Kandidaten. Falls er sich der offenen Wahl stellen wolle, werde der Urnengang im ersten Quartal 2016 stattfinden. Auf die Frage, ob es nicht zu Unruhen in der Pfarreigemeinde kommen könnte, falls er nur mit einem schlechten Resultat gewählt werde, sagt Fankhauser, das würde sich der Kandidat jetzt sicher auch überlegen.
Personalie geprüft
Stefan Suter, Präsident der Pfarrwahlkommission, sagt, es lägen drei psychiatrische Gutachten vor. Alle bescheinigten, dass der Mann keine pädophilen Neigungen habe. Auch der Bischof habe die Personalakte genau studiert und kein Veto eingelegt.