Die Vorgeschichte: Im Herbst 2017 wird ein Mann ins Kantonsspital Baden eingeliefert. Er war daheim bewusstlos geworden. Besonders am Patienten: Der 77-Jährige hatte 2003 einen Schlaganfall erlitten. Seitdem wurde er zuhause von seiner Frau betreut. Der Mann konnte seit dem Anfall nicht mehr richtig schlucken. Das Essen musste er daher püriert zu sich nehmen, damit er sich nicht verschlucken konnte.
Der verhängnisvolle Fehler: Nach seiner Einlieferung 2017 blieb der Patient über Nacht im Kantonsspital Baden. Der Mann erhielt ein Morgen- und ein Mittagessen. Beide Mahlzeiten waren nicht püriert. Das Mittagessen sei in mundgerechte Stücke geschnitten gewesen, heisst es in der Anklageschrift – aber eben kein Brei. Die Folge: Der Mann verschluckte sich beim Essen und erstickte.
Der Vorwurf: Angeklagt ist die Pflegefachfrau, welche im Spital für den Mann verantwortlich war, und zwar wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen. Laut dem Staatsanwalt hätte die Frau genau kontrollieren müssen, wie dem Mann das Essen serviert wird. In der Krankengeschichte sei vermerkt, dass er an einer Schluckstörung leide und nur pürierte Kost zu sich nehmen durfte.
Dazu komme, dass beim Essen nicht wie vorgeschrieben eine Person als Aufsicht dabei gewesen sei. Das alles hätte die Frau als diplomierte Pflegefachperson wissen müssen – auch wenn sie beim Vorfall erst eine Woche im Kantonsspital Baden gearbeitet hatte, so die Anklage. Sie fordert eine bedingte Geldstrafe von über 40'000 Franken und eine Busse von 5'000 Franken.
Der Gerichtsprozess: Die Verhandlung vor dem Bezirksgericht Baden dauerte nur wenige Minuten. Die Angeklagte war nicht vor Gericht erschienen. Die Frau arbeite heute in einem anderen Beruf in Italien, erklärte ihr Anwalt. Wegen ihrer Arbeit und den geschlossenen Grenzen wegen Corona könne sie nicht in die Schweiz einreisen. Die Verhandlung wurde darum auf den 12. August verschoben.
Der Verteidiger: Der Anwalt der Angeklagten sagte nach der Verhandlung, dass er auf Freispruch für seine Mandantin plädieren werde. Auch wenn der Tod des Mannes tragisch sei: Die Pflegefachfrau sei nicht verantwortlich dafür. Er verlangt, dass die Frau straffrei bleibt. Auf ein abgekürztes Verfahren, bei dem die Angeklagte zumindest einen Teil der Schuld auf sich nehmen würde, hat er sich deshalb nicht eingelassen.