Im Kanton Zug dürfen demnächst auch Apothekerinnen und Apotheker bestimmte Impfungen vornehmen. Damit soll ein zusätzlicher und niederschwelliger Zugang zur Prophylaxe geboten werden.
Bislang durften im Kanton Zug nur Ärztinnen und Ärzte impfen. Nun hat der Regierungsrat die Gesundheitsverordnung geändert, so dass bestimmte Impfungen in der Apotheke ohne ärztliches Rezept möglich sind, wie der Kanton am Montag mitteilte. Verschiedene andere Kantone haben dies bereits eingeführt – so auch sämtliche Zentralschweizer Kantone, mit Ausnahme von Uri und Obwalden.
Vier Impfungen möglich
Apothekerinnen und Apotheker im Kanton Zug können nun bei der Gesundheitsdirektion eine Bewilligung beantragen, um gesunde Personen über 16 Jahren zu impfen. Durchgeführt werden können dann Impfungen gegen die saisonale Grippe, gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und die Folgeimpfungen Hepatitis A und/oder B.
Aufgrund erster Rückmeldungen rechnet die Gesundheitsdirektion damit, dass die meisten Apotheken im Kanton noch vor dem Start der Grippesaison die Möglichkeit zum Impfen anbieten.