Zum Inhalt springen
Flugzeug im Landeanflug in der Nacht, erleuchtete Pisten
Legende: Immer über Pistenveränderungen abstimmen. Das Bundesgericht gibt grünes Licht. Keystone

Pistenveränderung vors Volk Zürcher Bevölkerung soll immer über Pisten abstimmen dürfen

Was Regierung und Parlament abgesegnet haben, bestätigt nun auch das Bundesgericht. Ein Erfolg für die Flughafenlobby.

In Zukunft können die Zürcherinnen und Zürcher immer darüber abstimmen, wenn an den Pisten des Flughafens etwas verändert werden soll – konkret, wenn der Flughafen die Pisten verlängern will. Bisher war es so, dass ein entsprechendes Projekt vom Tisch war, sobald das Kantonsparlament Nein dazu gesagt hatte. Die Zürcher Verfassung sieht bei einem Nein keine Möglichkeit vor, eine Volksabstimmung durchzuführen.

Die kantonale Initiative «Pistenveränderungen vors Volk!» wollte für den Flughafen eine Spezialregelung erreichen. Auch bei einem Nein des Kantonsrates zu Pistenverlängerungen soll die Zürcher Bevölkerung abstimmen können. Regierung und Parlament haben dieser Initiative bereits zugestimmt.

Der Segen des Bundesgerichtes

Das Gesetz tritt in Kraft

Box aufklappen Box zuklappen

Eine Volksabstimmung über die Initiative braucht es nicht mehr. Kantons- und Regierungsrat haben der Gesetzesinitiative zugestimmt. Niemand hat danach Unterschriften gesammelt und das Referendum ergriffen. Der Regierungsrat kann das Gesetz nun umsetzen. In Zukunft wird die Bevölkerung in jedem Fall ein Mitspracherecht haben.

Das Bundesgericht hat diese Regelung nun abgesegnet. Es hat eine Beschwerde der flughafenkritischen Grünen und der Alternativen Liste abgelehnt. Die Beschwerde wurde schlicht zu spät eingereicht. Die Initianten haben den Entscheid am Donnerstag öffentlich gemacht.

Trotzdem hat sich das Bundesgericht noch inhaltlich geäussert. Die Zürcher Kantonsverfassung sage nämlich nicht ausdrücklich, ein Referendum – und damit eine Abstimmung – sei nur bei einem Ja des Kantonsrates möglich. Auch wenn die Beschwerde rechtzeitig eingereicht worden wäre, hätte das Bundesgericht sie also abgelehnt.

Erfolg für Regierung und Flughafenlobby

Froh über diesen Entscheid ist die Zürcher Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker-Späh. «Die Regierung und eine deutliche Mehrheit im Parlament haben der Initiative zugestimmt. Wir haben die Initiative natürlich im Vorfeld auch rechtlich überprüft», sagt Walker-Späh gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Das Bundesgericht sei nun zum selben Schluss gekommen, und das freue sie.

Das Bundesgericht ist zum selben Schluss gekommen wie wir. Das freut mich.
Autor: Carmen Walker-Späh Volkswirtschaftsdirektorin Kanton Zürich

Auch die Flughafenlobby jubelt. Die Organisation Pro Flughafen war es, die die Initiative «Pistenveränderungen vors Volk» eingereicht hatte. «Jetzt haben wir Rechtssicherheit für die Bevölkerung und für den Flughafen, denn in Zukunft wird immer das Volk das letzte Wort haben», sagt Christian Bretscher von Pro Flughafen.

Das Gericht hat nun so entschieden. Das müssen wir akzeptieren.
Autor: Markus Bischoff AL-Kantonsrat

Weniger erfreut ist AL-Kantonsrat Markus Bischoff, der bei der Beschwerde mitwirkte. Man sei der Ansicht gewesen, dass laut Kantonsverfassung bei einem Nein im Parlament kein Referendum möglich sei, sagt Bischoff. Das Bundesgericht habe nun aber anders entschieden. Das müsse man akzeptieren.

Meistgelesene Artikel