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3 Jahre Gefängnis für Thaiboxer gefordert
Aus Schweiz aktuell vom 26.06.2018.
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Plädoyer im «Dojo»-Prozess Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Haft für Hauptbeschuldigten

  • Im Prozess zum Überfall auf eine Kampfsportschule in Reinach hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag ihr Plädoyer gehalten.
  • Für den Hauptbeschuldigten fordert sie eine Haftstrafe von drei Jahren, davon zwölf Monate unbedingt.
  • Die übrigen 15 Beschuldigten sollen ebenfalls teilbedingte Freiheitsstrafen erhalten.
  • Die Verteidigung des Hauptbeschuldigten fordert lediglich einen Schuldspruch wegen Nötigung, dafür aber einen Freispruch in allen anderen Punkten

Staatsanwältin Evelyn Kern eröffnete ihr Plädoyer mit dramatischen Aussagen der Kinder und Jugendlichen, die am Abend des Überfalls im Kampfsportcenter anwesend waren. Diese mussten den Angriff miterleben und sollen von den Angreifern in Schach gehalten worden sein. «Ich dachte, ich müsse sterben», habe einer der Zeugen ausgesagt, «ich hatte Angst, sie werden auch auf mich einschlagen», erinnerte sich ein anderer.

Mehr als eine Abrechnung

«Deshalb sind wir hier», sagte die Staatsanwältin, nachdem sie die Zeugenaussagen zitiert hatte. Es habe sich bei dem Überfall nicht einfach nur um eine Abrechnung zweier Kontrahenten gehandelt. Die Beschuldigten hätten bewusst in Kauf genommen, dass Kinder, Jugendliche und andere, die sich an diesem Montagabend in der Kampfsportschule aufhielten, schwere körperliche und psychische Schäden davontragen.

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Staatsanwaltschaft hält Plädoyer
aus Regionaljournal Basel Baselland vom 26.06.2018.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 3 Sekunden.

Die Angreifer seien mit Schlagstöcken, Fusstritten, Teleskopstangen und Fäusten auf ihre Opfer losgegangen. Sie hätten gezielt auch auf die Köpfe eingeschlagen und zu unerlaubten Kampfsportmethoden gegriffen. Mit ihrem brutalen Vorgehen hätten sie nicht nur physische Verletzungen der Opfer in Kauf genommen, sondern auch psychische. Der Hauptvorwurf der mehrfach versuchten schweren Körperverletzung sei deshalb klar erfüllt, so die Staatsanwältin.

Schutzbehauptungen

Die Behauptung einiger Beschuldigter, sie seien bei dem Überfall nicht mit dabei gewesen oder nur als Aufpasser, liess die Staatsanwaltschaft nicht gelten. Sie widerlegte die Aussagen mit Fotos, Filmmaterial oder Whats-App-Chatverläufen. Dass man nicht gewusst habe, dass sich an jenem Abend so viele andere Leute im Kampfsportzentrum aufhielten, sei eine Schutzbehauptung.

Für den Hauptbeschuldigten forderte die Staatsanwaltschaft eine Gefängnisstrafe von drei Jahren, davon ein Jahr bedingt, zwei Jahre unbedingt. Die übrigen Beschuldigten sollen ebenfalls eine unbedingte Strafe von sechs Monaten bis einem Jahr respektive bedingte Strafen bis zu einem halben Jahr erhalten.

Zudem stellte der Anwalt von Shemsi Beqiri die Zivilforderungen seines Mandanten. Er verlangt rund 80'000 Franken für Erwerbsausfälle, Heilungs- und Anwaltskosten sowie eine Genugtuung. Möglicherweise werde er noch mehrere 100'000 Franken vor einem Zivilgericht einfordern wegen Schäden im Kampfsportcenter, sagte der Anwalt auf Anfrage.

Verteidigung kritisiert die Staatsanwaltschaft

Die Verteidigung des Hauptangeklagten dagegen kritisierte im Prozess die Staatsanwaltschaft. Diese lasse sich von Emotionen leiten. Viele Vorwürfe seien falsch. Die Kinder, die beim Überfall im Kampfsportzentrum waren, hätten keineswegs Todesangst gehabt. Sie hätten auch keine psychischen Belastungen davongetragen.

Audio
Verteidigung kritisiert Staatsanwaltschaft
aus Regionaljournal Basel Baselland vom 27.06.2018.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 14 Sekunden.

Man müsse berücksichtigen, dass die Kinder im Kampfsporttraining waren und nicht im Fussballtraining oder im Ballett-Unterricht. Die Verteidigung fordert daher für den Hauptangeklagten lediglich einen Schuldspruch für Nötigung, aber einen Freispruch in allen anderen Punkten.

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