- Die Aargauer Regierung möchte die neuen Instrumente zur Steuersenkung im Rahmen der Steuervorlage 17 maximal ausschöpfen.
- Dennoch sollen natürliche Personen – also die «normalen Bürgerinnen und Bürger» – nicht mehr Steuern bezahlen müssen.
- Die Reform führt zu Mindereinnahmen von rund 65 Millionen Franken beim Kanton und 30 Millionen bei den Gemeinden.
Der Aargau wolle die Steuerreform dazu nutzen, den Kanton im internationalen und interkantonalen Steuerwettbewerb attraktiv zu positionieren, sagte Finanzdirektor Markus Dieth vor den Medien. Bestehende Arbeitsplätze sollen gesichert und die Chancen für neue Ansiedlungen und Arbeitsplätze gewahrt werden, heisst es in der Mitteilung der Regierung.
Innovation und Forschung wird belohnt
Der Regierungsrat will nach eigenen Angaben insbesondere jene Konzerne und KMU fördern, die innovativ und im Bereich Forschung und Entwicklung besonders aktiv sind. Gleichzeitig sollen alle Unternehmen in den Genuss einer Tarifreduktion kommen. Folgende Massnahmen sind Teil des Paketes:
Obere Tarifstufe: Bei Gewinnen über 250'000 Franken schlägt der Regierungsrat eine Steuerreduktion um 0,7 Prozentpunkte auf 17,9 Prozent vor. Damit würde dies Steuer etwas tiefer liegen als im Kanton Zürich.
Untere Tarifstufe: Bei Gewinnen unter 250'000 Franken wird eine Reduktion um 0,4 Punkte auf 14,7 Prozent vorgeschlagen. Diese Belastung läge im Vergleich zu den anderen Kantonen im Mittelfeld.
Knapp 100 Millionen weniger für die Staatskassen
Die Reform führt im Aargau schätzungsweise zu Mindereinnahmen von rund 65 Millionen Franken beim Kanton und 30 Millionen Franken bei den Gemeinden. Diese Ausfälle möchte die Regierung mit verschiedenen Massnahmen kompensieren.
Einerseits erfolgt eine Gegenfinanzierung durch einen Bundesbeitrag von gegen 40 Millionen Franken, an dem laut Kanton auch die Gemeinden angemessen beteiligt werden sollen.
Gewisse Unternehmen «bluten»
Die restliche Gegenfinanzierung müssen andere Unternehmen tragen – sie soll durch Massnahmen innerhalb des Unternehmenssteuerrechts erfolgen. Unter anderem sollen Familienunternehmen weniger «Rabatt» auf ihre Dividendensteuern erhalten.
Damit sei weder eine Steuererhöhung bei den natürlichen Personen noch ein Leistungsabbau der öffentlichen Hand notwendig, versichert der Regierungsrat.