In Nidwalden gibt es sechs Schiessanlagen, nämlich in Beckenried, Ennetbürgen, Emmetten, Ennetmoos, Oberdorf und Wolfenschiessen. Sie sind lärmsaniert, halten die Immissionsgrenzwerte aber nicht vollständig ein. In den Anlagen darf deswegen betrieblich nur eingeschränkt und höchstens bis 2027 geschossen werden.
Aus finanziellen Gründen gescheitert
Im kantonalen Richtplan ist die Schaffung einer regionalen, zentralen Schiessanlage Nidwalden vorgesehen. Dieser Plan ist aber aus politischen und finanziellen Gründen gescheitert. Der Richtplan sei deswegen anzupassen, fordert Landrat Remo Zberg (FDP) in einer Motion.
Der Regierungsrat ist bereit, die geltende Formulierung zu einer zentralen Schiessanlage aus dem Richtplan zu entfernen. Es spreche nichts gegen die Streichung, wenn eine koordinative Unterstützung der Gemeinden durch den Kanton nicht mehr gewünscht werde, teilte er am Montag mit.
Gemeinden müssen selber schauen
Die Pflicht, den Schützen des obligatorischen Bundesprogramms lärmschutzkonforme Anlagen zur Verfügung zu stellen, obliege den Gemeinden, schreibt der Regierungsrat weiter. Die kantonale Zuständigkeit beschränke sich auf die Aufsicht.