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Mit einer Notverordnung will die Berner Regierung der Wirtschaft helfen
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 19.03.2020. Bild: Keystone
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Plan wegen Corona So will die Berner Regierung die Wirtschaft retten

  • Die Berner Regierung greift zu Notrecht, um die Wirtschaft des Kantons Bern zu stützen.
  • Das gab die bernische Kantonsregierung an einer Medienkonferenz am Donnerstagnachmittag bekannt.
  • Die Staatskanzlei erarbeitet mit den Direktionen im Eilverfahren eine Notverordnung.

Die Kantonsregierung wird diese Notverordnung am Freitag oder Samstag beraten und dann rasch in Kraft setzen, sagte der bernische Staatsschreiber Christoph Auer am Donnerstag. Der Regierungsrat stützt sich auf Artikel 91 der Kantonsverfassung.

Der Artikel 91

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Dieser Artikel in der bernischen Kantonsverfassung ermöglicht es der Regierung, Massnahmen zu ergreifen, um eingetretenen oder unmittelbar drohenden Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie sozialen Notständen zu begegnen.

Die Notverordnung soll die nötigen Rechtsgrundlagen enthalten, damit der Kanton Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, Industrie, Gewerbe und selbständig Erwerbende finanziell entlasten kann. So sind alle Direktionen und die Staatskanzlei beauftragt abzuklären, welche Steuern, Gebühren oder Abgaben für die kommenden drei Monate gestundet oder allenfalls erlassen werden können.

Wir dürfen die Wirtschaft jetzt nicht im Stich lassen.
Autor: Christoph Ammann Regierungspräsident Kanton Bern

Ammann appellierte zudem an den Bundesrat, mutige und deutliche Schritte zu machen. Es gelte, in der Schweiz und im Kanton Bern Hunderttausende von Arbeitsplätzen zu retten. «Wir dürfen die Wirtschaft jetzt nicht im Stich lassen», sagte der Berner Regierungspräsident Christoph Ammann. «Wir müssen zusammenstehen und unsere Kräfte bündeln.»

2100 Kurzarbeitsgesuche an einem Tag

Der Kanton Bern hat von den Unternehmen seit Anfang Februar über 5000 Gesuche für Kurzarbeit erhalten. Allein am Dienstag dieser Woche waren es 2100. Die regionalen Arbeitsvermittlungsstellen haben deshalb mit der Rekrutierung von zusätzlichem Personal begonnen. Dasselbe gilt für die Arbeitslosenkassen.

Die Schalter dieser Behördenstellen sind geschlossen worden, so dass sich das Personal voll mit den Gesuchen für Kurzarbeit beschäftigen kann. Beim kantonalen Amt für Arbeitslosenversicherung wird Personal der kantonalen Gebäudeversicherung eingesetzt, damit der Arbeitsaufwand bewältigt werden kann.

Lob von Sozialpartnern

Die Sozialpartner des Kantons Bern begrüssen die von der Regierung angekündigte Notverordnung. Sie erwarten, dass rasch Überbrückungsleistungen in die Wirtschaft fliessen.

Der Gewerbeverband Berner KMU, der Handels- und Industrieverein des Kantons Bern, die Berner Arbeitgeber und der Gewerkschaftsbund des Kantons Bern finden, der Weg über Notrecht sei der richtige.

Weitere Massnahmen der Regierung

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Als weitere Sofortmassnahme kann die Standortförderung des Kantons Bern ihre Einzelbetriebsförderung zusätzlich auf bereits laufende Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Berner Unternehmen ausweiten. Für weiterführende Förderinstrumente werden der Standortförderung zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt.

Schliesslich prüft die Finanzdirektion, welche kurzfristigen Möglichkeiten für die Einrichtung von Überbrückungskrediten und/oder Garantien bestehen. Sie führt diesbezüglich mit Banken Gespräche. Die Sicherheitsdirektion wurde zudem beauftragt abzuklären, inwieweit sich Mittel des Lotteriefonds zur Finanzierung ausserordentlicher Massnahmen bereitstellen lassen.

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 17:30 Uhr;

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