Eine solche Amnestie kennt Basel-Stadt bereits bei den Steuern. Wer unwahre Angaben gemacht hat und danach Reue zeigt und sich selber anzeigt, muss nur die Steuern nachzahlen, erhält aber keine zusätzliche Strafe.
Rund 600 Personen haben im 2016 von dieser Möglichkeit im Kanton Genf Gebrauch gemacht und zwar nicht bei den Steuern, sondern nachdem sie falsche Angaben bei den Sozialhilfebehörden gemacht hatten.
Eine Verurteilung wegen Sozialhilfebetrugs ist vor allem für Ausländerinnen und Ausländer problematisch. Sie riskieren nach Annahme der Ausschaffungsinitiative die Ausweisung aus der Schweiz.
Hans-Georg Heimann von der interprofessionellen Gewerkschaft der Arbeiterinnen und Arbeiter IGA hat täglich mit Sozialhilfebezügern zu tun. Er berät Menschen in prekären Verhältnissen und begrüsst eine solche Amnestie-Möglichkeit. Oft stecke nämlich keine Absicht hinter dem Betrug. «Die Formulare sind häufig kompliziert und auch die Sprache ist dabei ein Hindernis», sagt Heimann.
Bei der Sozialhilfe Basel-Stadt hält man eine Einführung derzeit dagegen wenig sinnvoll, heisst es auf Anfrage. Man setze derzeit vor allem auf Information. Wer bei den Formularen oder Eigentumsverhältnissen unsicher sei, solle sich melden.