Jugendliche, die auf den Treppen sitzen und essen oder Leute, die in der Galerie Unterschriften sammeln. Seine Sicherheitsleute dürften sie wegweisen, findet Alain Deschenaux, Direktor der Nordmann-Gruppe. «Wenn sie Kunden stören oder den Weg versperren.» Die Galerie befinde sich in einem Gebäude. Es gehe es auch um die Sicherheit von Kunden und Angestellten.
Nur Polizisten und keine privaten Sicherheitsleute dürfen eingreifen.
Wie das Regionaljournal Bern Freiburg Wallis von Radio SRF erfahren hat, darf dies die Nordmann-Gruppe nicht. «Die Galerie ist öffentlich», erklärt Pierre-Olivier Nobs von der Freiburger Stadtregierung. Er habe das rechtlich abgeklärt. Leute dürfen sich in der Galerie frei aufhalten. Und wenn es Probleme gebe, so Nobs, dürften nur Polizisten und keine privaten Sicherheitsleute eingreifen. Die Nordmann-Gruppe will jetzt ein eigenes Gutachten erstellen.