Wer darf in der Nähe der Basler Kunsteisbahn Margarethen Bussen für falsches Parkieren ausstellen? Um diese Frage dreht sich die Einsprache eines Falschfahrers, der beim Unteren Batterieweg sein Auto abgestellt hatte. Und dafür einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt erhalten hatte. Der Mann, der im Baselbiet wohnhaft ist, will die Buss bezahlen - aber in die Staatskasse von Basellandschaft. Denn, so argumentiert er, er habe auf dem Gebiet von Binningen BL falsch parkiert. Und nicht in Basel-Stadt.
Die Behörden wiederum gehen davon aus, dass es Basel-Stadt ist. Und sie argumentieren auch mit der geltenden Strafprozess-Ordnung, wo es u.a. heisst: «Ist die Straftat an mehreren Orten verübt worden (...), so sind die Behörden des Ortes zuständig, an dem zuerst Verfolgungshandlungen vorgenommen worden sind.»
Der Mann hat eine Einsprache gemacht, die ist hängig. Mit Hinweis auf das laufende Verfahren nimmt das Basler Sicherheitsdepartement deshalb im Moment keine weitere Stellung.
(Regionaljournal Basel, 12:03)