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Porto auf Abstimmungscouverts Warum müssen Solothurner frankieren und Aargauer nicht?

Bei Abstimmungen braucht es im Kanton Solothurn eine Briefmarke auf dem Couvert, im Aargau nicht – und das bleibt so.

Seit 1993 ist im Aargau die briefliche Stimmabgabe möglich. Und seit dann ist diese für Aargauer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger kostenlos. Die Portokosten tragen die Gemeinden. Auch in Zeiten kantonaler Sparprogramme sei es kein Thema, daran etwas zu ändern, erklärt Michel Hassler, stellvertretender Leiter des Kommunikationsdiensts des Regierungsrats.

Es gebe zwar keine schweizweiten wissenschaftlichen Studien zum Thema, so Hassler. Im Aargau sei man aber davon überzeugt, dass das Gratis-Porto eine positive Auswirkung auf die Stimmbeteiligung hat. Die Gemeinden verfügten zudem über Sonderkonditionen für Wahl- und Abstimmungssendungen.

Service der Gemeinden für die Stimmbürger

Auch bei den Gemeinden, welche die Portokosten tragen, gibt es keine Anstrengungen, an der Regelung etwas zu ändern. Das System habe sich bewährt, so Renate Gautschy, Präsidentin der Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau. Dass die Gemeinden das Porto bezahlen, sieht sie als Service für die Bürger, zur Förderung der direkten Demokratie.

Hohe Stimmbeteiligung trotz Briefmarkenpflicht

Dass 85 Rappen für eine B-Post-Briefmarke die Bevölkerung vom Wählen und Abstimmen fern halten, das glaubt hingegen Andreas Eng nicht. Im Kanton Solothurn sei die Stimmbeteiligung auch ohne Gratis-Porto oft höher als in anderen Kantonen, so der Solothurner Staatsschreiber.

Zudem sei es eine Kostenfrage. Die Portokosten würden beim Kanton oder den Gemeinden anfallen. Weiter sei man im Kanton Solothurn der Meinung, dass man den Bürgerinnen und Bürgern den Gang zum Briefkasten der Gemeinde zumuten könne. Die Hürde für die Stimmabgabe sei somit tief. Für eine Lösung wie im Aargau werde im Kanton Solothurn daher momentan keine Bemühungen unternommen.

In beiden Kantonen ist es laut den Behörden so, dass der grosse Teil der Wahlcouverts direkt bei den Gemeinden in den Briefkasten geworfen werden. Laut einer Auswertung vom letzten Jahr warfen im Aargau sechs von zehn Personen ihr Couvert bei der Gemeinde ein. Nur vier Prozent gingen noch ins Wahllokal an die Urne.

Die Kosten

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Die Post verrechnet den Aargauer Gemeinden nur das Porto für die tatsächlich retournierten Abstimmungscouvert. Eine Auswertung des Kantons zeigt, dass lediglich 36 Prozent der Stimmbürger per Post ihr Couvert zurück senden. Ausserdem profitieren die Gemeinden von einem Spezialtarif von 53 Rappen, anstatt 85 Rappen für B-Postsendungen. Ein Beispiel: Die Stadt Aarau zahlte zwischen August 2016 und Juli 2017 rund 12'000 Franken Portogebühren für vier Abstimmungen mit 22'000 retournierten Abstimmungscouverts. Das macht rund fünf Prozent der gesamten städtischen Portogebühren aus.

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