Zum Inhalt springen

Prämienverbilligung Bern Weniger Verbilligung für Konkubinatspaare mit Kindern

Gleiche Regeln für Konkubinatspaare und Ehepaare mit Kindern. Das will der Kanton bei der Krankenkassen-Verbilligung.

Ob verheiratet oder nicht: Wer Kinder hat, soll bei den Prämienverbilligungen gleich gestellt werden. Der Kanton Bern will das System gerechter und fairer machen. Und beantragt dem Grossen Rat eine entsprechende Gesetzesänderung.

Der Zivilstand darf nicht ausschlaggebend sein für die Prämienverbilligung.
Autor: Evi Allemann Regierungsrätin Kanton Bern

Bis jetzt war es so: Ein Konkubinatspaar – der eine Elternteil verdient gut, der andere nichts oder nur wenig – erhält vom Kanton Prämienverbilligung. Das verheiratete Paar mit der gleichen wirtschaftlichen Situation bekommt aber nichts. Das soll nun ändern.

«Es kann nicht sein, dass der Zivilstand ausschlaggebend ist für den Anspruch auf Prämienverbilligung», sagt Evi Allemann, Regierungsrätin und zuständig für Krankenkassen-Verbilligungen. Sie rechnet, dass der Kanton rund neun Millionen Franken weniger Prämienverbilligung an Konkubinatspaare ausschütten werde. Eine Sparübung sei es aber nicht. Vielmehr gehe es darum, dass das System der Krankenkassen-Verbilligungen glaubwürdig sei.

Kein Register für Konkubinatspaare

Der Systemwechsel geht zurück auf einen Vorstoss aus dem Grossen Rat. Verlangt wurde, dass die neuen Regeln für alle Konkubinatspaare – auch für jene ohne Kinder – gelten. Das sei indes schwer umzusetzen, sagt Regierungsrätin Evi Allemann. «Ein Register mit allen Konkubinatspaaren existiert nicht.» Man könne nicht WG-Partner einfach künftig als Konkubinatspaare betrachten.

Meistgelesene Artikel