Mehr als 150'000 Aargauerinnen und Aargauer beziehen 2017 eine Prämienverbilligung für ihre Krankenkasse. Wenn sie nächstes Jahr erneut in den Genuss einer Verbilligung kommen wollen, dann gilt für sie schon jetzt ein neues System.
Der Antrag für die Prämienverbilligung muss nämlich nicht mehr auf Formularen eingereicht werden, sondern direkt im Internet. Dazu braucht es einen Code, der von der SVA (Aargauer Sozialversicherung) per Post zugestellt wird oder direkt angefordert werden kann und einige persönlichen Angaben.
Die Gemeinden haben mit den Anträgen nichts mehr zu tun, diese landen direkt bei der SVA. Technisch funktioniere das schweizweit einmalige System gut, erklärt Barbara Hürlimann, Leiterin Abteilung Gesundheit.
Mitte Oktober wurde man beim Kanton allerdings kurz nervös. Viele der zugeschickten Codes waren noch nicht eingelöst. Man habe deshalb die potentiellen Berechtigten ein zweites Mal angeschrieben, so Hürlimann. Danach sei die Rücklaufquote gestiegen.
Noch immer sind nicht alle verschickten Codes eingelöst. Es gibt also noch immer Menschen im Kanton, die keine Prämienverbilligung beantragen, obwohl sie wahrscheinlich eine zu Gute hätten.
Das sei aber nicht aussergewöhlich, heisst es beim Gesundheitsdepartement: Schon in den vergangenen Jahren hätten nicht alle potentiell berechtigten Leute einen Antrag gestellt.
Verbilligung im Interesse der Gemeinden
Rund 300 Millionen Franken an Prämienverbilligungen kann der Kanton Aargau 2017 verteilen. Ein Drittel des Betrags steuert der Kanton bei, zwei Drittel stammen vom Bund. Viel Geld – Geld, das auch abgeholt werden soll, findet Renate Gautschy.
Viele Gemeinden hätten ihre Einwohner mehrmals aufgefordert, einen Antrag zu stellen, so die Präsidentin der Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau. Der Grund für die Bemühungen der Gemeinden: Künftig spüren sie es sehr direkt, wenn ein Einwohner seine Krankenkassenprämie nicht mehr bezahlen kann.
Mit dem Systemwechsel müssen nämlich neu die Einwohnergemeinden die Verlustscheine der Krankenkassen übernehmen. Bisher war es der Kanton. Deshalb haben die Gemeinden nun erst recht ein Auge darauf, wer die Prämien nicht bezahlt.
Wie viel nützt die Schwarze Liste?
«Wenn sich die Verlustscheine anhäufen, dann wird es für einzelne Gemeinden schnell teuer», so Gautschy. Das weiss auch der Kanton. Er ermöglicht den Gemeinden eine bessere Kontrolle: Die Verwaltung kann einfacher kontrollieren, welche Prämiensünder betrieben werden. Das Ziel: Möglichst wenig Leute sollen auf der sogenannten Schwarzen Liste landen.
Diese Liste beinhaltet im Moment 12'000 Namen. Es sind die Namen von Menschen, denen die Krankenkassen nur noch Notfallbehandlungen vergüten. Weil sie eben ihre Prämien über längere Zeit nicht bezahlt haben.
Diese Liste wurde 2014 auf Geheiss des Grossen Rates eingeführt. Sie war als «Abschreckung» gedacht. Die Zahl der Einträge nehme wieder zu, erklärt Barbara Hürlimann. «Die Frage nach dem Nutzen der Liste ist berechtigt», sagt die Amtsleiterin deshalb.
Eine Herausforderung für die Gemeinden
Eine Überprüfung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses findet auch Renate Gautschy sinnvoll. Allerdings sei die Liste für die Gemeinden schon ein Hilfsmittel. Spätestens, wenn ein Einwohner auf die Schwarze Liste gesetzt werden soll, müsse die Gemeinde handeln und etwas unternehmen.
Fazit der obersten Frau Gemeindeammann im Kanton: Wie die Gemeinden ganz konkret mit dem Systemwechsel klar kommen und mit den Einwohnern, welche ihre Prämien nicht bezahlen - das ist aktuell noch offen. Gautschy ist allerdings zuversichtlich.