Zur Berechnung des Bezügerkreises belässt der Regierungsrat den Selbstbehalt auf das Reineinkommen bei zwölf Prozent. Die Anrechnung des Reinvermögens liegt bei 20 Prozent, wie es in einer Mitteilung der Nidwaldner Staatskanzlei vom Mittwoch heisst.
Mit diesen Werten bewegt sich der Regierungsrat an der oberen Grenze des gesetzlichen Rahmens.
Richtprämie bei 4116 Franken
Für Erwachsene in Nidwalden legte der Bund eine Durchschnittsprämie von 4332 Franken fest. Der Regierungsrat rechnet allerdings nur mit 4116 (2015: 3756) Franken.
Mit den rund fünf Prozent tieferen Ansätzen sei es immer noch möglich, bei verschiedenen Krankenkassen einen Vertrag in der Grundversicherung inklusive Unfalldeckung abzuschliessen, heisst es in der Mitteilung. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Krankenversicherer der Betroffenen.