Ob Sturm, Hochwasser oder Feuer: Wer im Kanton Baselland ein Haus besitzt, ist automatisch bei der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung versichert. Viele Jahre blieben die Prämien stabil. Doch letztes Jahr schlug die Gebäudeversicherung auf und zwar gleich um sechzig Prozent. Allerdings bei der so genannnten Grundstückversicherung, eine Art Grundgebühr, die nur einen kleinen Teil der Gesamtrechnung ausmacht. Diese stieg bei den meisten der 60'000 Versicherten von 18 auf 29.50 Franken. Der Gebäudeversicherung spülte dieser Aufschlag auf einen Schlag 1.6 Millionen Franken mehr in die Kasse.
Weil es sich im Vergleich zur Gesamtrechnung um einen kleinen Posten handelte, habe er das wohl zu spät bemerkt, erklärt Hausbesitzer und SVP-Nationalrat Thomas de Courten. «Ich kann diese Prämienerhöhung nicht ganz nachvollziehen», sagt er. Als Grund für die Prämienerhöhung nannte die Gebäudeversicherung nämlich, dass die Einnahmen bei der Grundstückversicherung die Ausgaben nicht mehr decke. Für de Courten ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Ausgaben von einem Jahr auf das nächste plötzlich um sechzig Prozent hochgeschnellt sein sollen.
Preisaufschlag war dem Preisüberwacher viel zu hoch
Mehreren Hausbesitzern erging es ähnlich. Sie reklamierten deshalb zuerst bei der Gebäudeversicherung und protestierten schliesslich beim Preisüberwacher. Dieser intervenierte bei der Gebäudeversicherung, wie der stellvertretende Preisüberwacher Beat Niederhauser Recherchen des Regionaljournals Basel bestätigt. Gemäss unbestätigten Recherchen verlangte der Preisüberwacher in einer ersten Runde, dass die Gebäudeversicherung nicht einmal halb so viel aufschlagen dürfe.
Sven Catellan, CEO der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung, äussert sich zum laufenden Verfahren des Preisüberwachers nicht. Er betont aber, dass der Preisaufschlag gerechtfertigt sei: «16 Jahre lang liessen wir diese Prämie unverändert. Jetzt haben die Einnahmen die Ausgaben nicht mehr gedeckt.» Die Gebäudeversicherung gesetzlich dazu verpflichtet, dass ihre Versicherungen Schäden und Verwaltungskosten decken würden.
Noch haben sich Preisüberwacher und Gebäudeversicherung nicht auf einen Kompromiss einigen können. Ob respektive wie viel die Gebäudeversicherung also tatsächlich aufschlagen darf, ist damit noch immer offen.