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Preisgünstiger Wohnungsbau Zug strebt eine gute Durchmischung an

In Zug erhielten 21 Mieter von preisgünstigen Wohnungen der Stadt Zug die Kündigung.

Die Stadt Zug ist im Besitz von 290 Wohnungen, die sie zu günstigen Konditionen vermietet. Sie verlangt für diese Wohnungen einen tieferen als den marktüblichen Zins. Ein Vierzimmerwohnung kostet zwischen 1400 und 2400 Franken pro Monat. Diese Wohnungen können aber nicht alle Leute mieten, es müssen mehrere Kriterien erfüllt sein, um als Mieter in Frage zu kommen. Zuletzt erhielten 21 Mieter die Kündigung, weil sie diese Kriterien nicht erfüllten.

Gespräch mit dem Zuger Stadtrat Karl Kobelt

SRF News: Karl Kobelt, die Stadt Zug hat veröffentlicht, dass in gut 100 Wohnungen, die der Stadt gehören, Leute wohnen, die weniger als 20'000 Franken steuerbares Einkommen haben. Was sind das für Leute?

Das können Einzelpersonen, Paare oder Familien sein. Es sind aber auch Alleinerziehende und junge Menschen, die ihre erste Wohnung bezogen haben. Es gibt unter diesen Mietern aber auch Sozialhilfebezüger.

Auf der anderen Seite leben in sechs Wohnungen Leute, die ein steuerbares Einkommen von mehr als 100'000 Franken haben. Was sind das für Leute?

Das können Doppelverdiener sein. Es kommt aber auch vor, dass jemand zu jemandem in eine solche Wohnung zieht, und dann werden die beiden Einkommen zusammengezählt.

Von den preisgünstigen Wohnungen sollen Leute profitieren, die darauf angewiesen sind. Wie kam die Stadt Zug überhaupt zu diesen Wohnungen?

Diese Wohnungen sind eine Folge vom Erfolg der Stadt Zug und ihrer schönen Lage. 2012 gab es eine Volksinitiative mit dem Titel «Wohnen in Zug für alle», die verlangt hat, dass in Zug eine gute sozial durchmischte Bevölkerung leben soll. Es war nach 1981 bereits die zweite Initiative mit diesem Anliegen. Deshalb ist es sehr erwünscht, dass preisgünstige Wohnungen angeboten werden.

Hat Zug extra Wohnungen gekauft?

Nein, das haben wir nicht gemacht. Die Wohnungen befinden sich in Liegenschaften, die schon länger im Besitz der Stadt sind.

Nach welchen Kriterien wurden die Leute ausgewählt, die heute in diesen Wohnungen leben? Die heutigen klaren Kriterien gab es früher nicht. Man hat die Wohnungen nach gutem Wissen und Gewissen vergeben. Heute sind es im Wesentlichen drei Kriterien auf die wir schauen: Das steuerbare Einkommen darf höchstens viermal so hoch sein, wie die Miete. Wenn eine Wohnung monatlich 2000 Franken pro Monat kostet, also 24'000 Franken im Jahr, dann darf das Jahreseinkommen aller Bewohner der Wohnung zusammen nicht höher als 96'000 Franken sein. Zweitens gilt eine Vermögensobergrenze von 400'000 Franken für die Mieter. Und drittens gibt es eine Mindestbelegung für die Wohnungen.

Diese Kriterien haben zur Folge, dass nicht alle Leute die Kriterien erfüllen. 21 Mietparteien haben deshalb die Kündigung erhalten. Was sind das für Leute?

Bei der Hälfte der Fälle haben zu wenig Leute in den Wohnungen gelebt. Bei der anderen Hälfte waren es die zu guten finanziellen Verhältnisse. Dabei spielte das Einkommen eine grosse, das Vermögen eine geringe Rolle.

Wie haben diese Leute reagiert?

Ein Teil der Leute hat mit Verständnis reagiert, andere waren sehr enttäuscht. Ganz wenige haben die Schlichtungsstelle angerufen. Die meisten Fälle konnten inzwischen einvernehmlich gelöst werden.

Wie werden die Kriterien überprüft?

Wichtig ist der Rhythmus der Überprüfung. Wir wollen das alle drei Jahre machen. Wenn wir häufiger kontrollieren, werden wir zu einem Überwachungsstaat. Zudem könnte die Verwaltung die Aufgabe nicht bewältigen. Die Überprüfung basiert auf der Selbstdeklaration der Mieter. Dieser Selbstdeklaration haben alle Mieter zugestimmt.

Das Gespräch führte Miriam Eisner

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