Wer gegen Geld Reisende beherbergt, ist verpflichtet, sich an gewisse Bestimmungen zu halten, teilt die Stadt mit. Auch private Anbieter müssen von ihren Gästen Kurtaxen und Beherbergungsabgaben pro Übernachtung abliefern. Diese betragen pro Person und Übernachtung ab dem 1. April 2.80 Franken (bislang 2.40 Franken). Die Erhöhung hatte das Parlament im November 2015 beschlossen.
Die Einkünfte aus diesen Übernachtungen müssen zudem dieses Jahr erstmals in der Steuererklärung als Einnahmen aufgeführt und versteuert werden. Die Vermieter haben auch verwaltungspolizeiliche Pflichten. Sie müssen von jedem Reisenden einen Meldeschein ausfüllen und diesen der Polizei während fünf Jahren zur Verfügung stellen.