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Privates Schloss Weshalb Kantonsgelder für Renovation des Vigier-Schlosses?

  • Das Vigier-Schloss in Subingen steht unter Denkmalschutz. Seit 1817 war die Liegenschaft im Besitz der Familie Vigier.
  • Im Jahr 2012 verkauften die letzten Besitzer der Familie Vigier die Liegenschaft.
  • Die neuen Besitzer sind daran, das Schlösschen Vigier bis 2020 umfassend zu renovieren und die historischen Elemente zu restaurieren.
  • Für die Renovation von total 9.7 Millionen Franken erhalten sie knapp 517'000 Franken aus dem Lotteriefonds vom Kanton Solothurn.

Das Schloss
Legende: SRF

Die Solothurner Regierung hat beschlossen, die Sanierung des Schlosses mitzufinanzieren, das steht im Beschluss vom 3. Juli. Total 14 Prozent der Kosten sind Kantonsgelder, der Rest wird von den Besitzern finanziert. Das Bundesamt für Kultur, Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege, leistet voraussichtlich im Jahr 2019 einen zusätzlichen Beitrag, heisst es im Beschluss weiter.

Die Besitzer müssen bei der Restauration die Vorschriften der Denkmalpflege beachten. Im Schloss wohnt dann ein deutsch-holländisches Ehepaar. Sie gehören zu einer vermögenden Familie. Ist es richtig, dass der Kanton Solothurn eine vermögende Familie mit einer halben Million Franken bei der Renovierung ihres Schlösschens unterstützt? «Ja, das ist es», sagt Stefan Blank, Denkmalpfleger des Kantons Solothurn, gegenüber SRF.

Denkmalpflege entscheidet mit

Jeder Eigentümer eines denkmalgeschützten Bauwerks habe Anrecht auf finanzielle Unterstützung des Kantons, wenn er Renovationen vornehme. «Wir schauen dabei nicht auf die Vermögenssituation des Eigentümers». Dass es Geld vom Kanton gibt ist zweifellos ein Vorteil bei einem denkmalgeschützten Bauwerk.

Der Nachteil ist jedoch, dass die Eigentumsrechte bei denkmalgeschützten Bauten eingeschränkt sind. Das bedeutet, dass die Denkmalpflege ein Mitspracherecht hat, wenn es um die Art und Weise der Renovation geht.

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