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Problematische Vermischung Setzt Solothurner Regierungsrätin ihr Amt für private Zwecke ein?

Um was geht es? Der Sohn der Solothurner Regierungsrätin Brigit Wyss war in der Stadt Lausanne auf Wohnungssuche. Da er zu dieser Zeit noch im Ausland arbeitete, konnte er bei der Bewerbung um eine Wohnung weder eine Stelle noch ein Einkommen in der Schweiz angeben. Um ihren Sohn zu unterstützen, bürgte Brigit Wyss beim Vermieter für ihren Sohn und garantierte, dass sie mit ihrem Lohn als Regierungsrätin den Mietzins für die Wohnung auf jeden Fall begleichen könnte. Dies tat sie mit dem offiziellen Briefpapier des Kantons Solothurn und vermittelte so – gewollt oder ungewollt – den Eindruck eines offiziellen Schreibens als Regierungsrätin.

Worüber wird diskutiert? Nachdem die Zeitungen der TX-Group den Fall öffentlich gemacht haben, entstand in Kommentaren und sozialen Medien eine Diskussion. Dabei ging es unter um die Frage, ob eine Regierungsrätin mit offiziellem Briefpapier des Kantons für ihren Sohn auf Wohnungssuche eine Bürgschaft übernehmen darf, ob diese Vermischung von beruflichen und privaten Anliegen problematisch ist.

Darf ein Regierungsmitglied Amt und Privatleben so vermischen? Rein rechtlich gesehen ist das Verhalten von Brigitt Wyss kein Problem. Das sagt der Staatsrechtler Andreas Glaser vom Zentrum für Demokratie in Aarau. Trotzdem beurteilt Glaser die Angelegenheit als heikel. «Das ist natürlich keine saubere Trennung zwischen privaten und beruflichen Angelegenheiten.» Wenn ein amtliches Logo verwendet werde, habe dies auch immer einen amtlichen Anstrich und könne je nachdem einen falschen Eindruck erwecken.

Was sagt die Solothurner Regierung? Auf Anfrage beim Kanton Solothurn bestätigt die Medienstelle der Regierung den in der Zeitung geschilderten Sachverhalt. Eine Regelung, wie man das offizielle Briefpapier des Kantons verwenden darf, gebe es nicht. Man erwarte aber von den Angestellten des Kantons, dass sie sich verhältnismässig verhielten. Die Medienstelle betont allerdings, im vorliegenden Fall habe Regierungsrätin Wyss in ihrem Schreiben an den Vermieter der Wohnung lediglich Dinge bestätigt, die ohnehin öffentlich bekannt seien, also ihr Regierungsamt und das damit verbundene Salär.

Regionaljournal Aargau Solothurn 12:03 Uhr ; 

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