Ein Kind erhält persönliche Post: Michèle Haldimann aus Aarau ist erstaunt. Ihr 10-jähriger Sohn hat Post von einem lokalen Sportverein erhalten, direkt adressiert an ihn selber. Der Verein sucht neue Mitglieder. Doch woher weiss der Sportverein, wie alt ihr Sohn ist und wo er wohnt? Die Mutter forscht nach und findet heraus: Die Stadt hat die Daten herausgegeben, wie die Zeitschrift «K-Tipp» berichtet.
Stadt verkauft Daten: Andreas Rohner vom Aarauer Stadtbüro bestätigt, dass man von bestimmten Zielgruppen bei der Stadt Adressen bestellen kann: «Die Vereine erhalten auf Gesuch eine Excel-Liste von uns mit den wichtigsten Daten für das Adressieren. Das wäre die Anrede, Name, Vorname, Adresse und Ort.» Allerdings erhält nicht jede Organisation die Daten. Sie müsse einen ideellen Zweck verfolgen, betont man bei der Stadt. Damit sind etwa politische Parteien oder auch lokale Sportvereine gemeint. Für die Adressliste müssen sie übrigens mindestens 100 Franken bezahlen.
Keine Weitergabe der Daten : Für was die Daten verwendet werden dürfen, ist klar geregelt. Ein Verein darf damit etwa einmalig einen Versand machen. Die Adressen weiterverkaufen oder mehrmals zu verwenden ist nicht erlaubt. Die Vereine und Parteien müssen auch einen entsprechenden Vertrag unterschreiben.
Datenverkauf auch in vielen anderen Gemeinden: Nicht nur die Stadt Aarau verkauft Adressdaten. Viele Gemeinden in den Kantonen Aargau und Solothurn handhaben es ähnlich. Dies verunsichere immer wieder. «Wir hatten schon Anfragen von Bürgern, ob es korrekt ist, dass die Einwohnerkontrolle Daten herausgegeben hat», sagt Andrea Klüser, Datenschützerin beim Kanton Solothurn. Auch Gemeinden selbst würden sich erkundigen, wie sie mit solchen Situationen umgehen sollen. Dies zeige, so Klüser, dass die Gemeinden heute vermehrt für den Datenschutz sensibilisiert seien und genauer kontrollieren, wem sie Daten weitergeben.