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Haupteingang des Hauptgebäudes der ETH Zürich
Legende: Es braucht keine Bewilligung, um vor den Eingängen der ETH Zürich Flugblätter zu verteilen. Keystone

Protestieren erlaubt Die ETH hat zu Unrecht Tierschützer weggewiesen

Das ist passiert:

Zwei Frauen vom «Verein gegen Tierfabriken» (VgT) verteilten im Mai 2017 vor den Eingängen der ETH Zürich Flugblätter. Sie protestierten damit gegen Tierversuche der ETH-Forschungsanstalt Agroscope mit Kühen. Der Hausdienst der ETH schickte die beiden Frauen weg. Der Verein rief deshalb die Beschwerdekommission der ETH an.

Das sagt die ETH:

Die ETH stellt sich auf den Standpunkt, es brauche eine Bewilligung, um auf dem Gelände der Hochschule Flugblätter zu verteilen. Man habe die beiden Frauen nicht am Verteilen gehindert, sondern sie lediglich an den Rand des Geländes geschickt. Damit habe man nicht in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingegriffen.

Das sagt die Beschwerdekommission:

Die Kommission weist die Argumentation der ETH zurück. Die Plätze vor den Eingängen des Hauptgebäudes seien öffentlicher Grund. Wer auf öffentlichem Grund Flugblätter verteile, brauche dafür keine Bewilligung. Wenn die ETH auf einer solchen bestehe, schränke sie das Grundrecht der Meinungsäusserungsfreiheit ein.

Die Wegweisung der beiden Frauen stuft die Beschwerdekommission deshalb als rechtswidrig ein. Der ETH kann diesen Entscheid noch ans Bundesverwaltungsgericht weiterziehen.

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